[>>]

Verwaltungsgericht stützt missbräuchliche Kündigung

Unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm (Vorsitz), Dr. Verena Trutmann, Dr. Jonas Schweighauser und Gerichtsschreiberin lic. iur. Barbara Zihlmann Treyer entschied das Basler Appellationsgericht, dass der Rekurs gegen die rechtswidrige Kündigung von Lehrer H. abgelehnt wird. Als Begründung gab die Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm an, es eine schwere Pflichtverletzung von Lehrer H., dass dieser sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe psychiatrisch begutachten lassen. Die Verweigerung dieser Begutachtung käme einer Arbeitsverweigerung gleich, die ebenfalls eine schwere Pflichtverletzung sei. Mit dieser absurden Verdrehung der Tatsachen, macht sich nun auch die oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt völlig unglaubwürdig.

Tatsache ist: Lehrer H. kämpft seit über drei Jahren dafür, endlich seine Arbeit an der Orientierungsschule im Kanton Basel-Stadt wieder aufnehmen zu dürfen. Der Lehrer, der weder arbeitsunfähig, noch krankgeschrieben ist, sondern von der Anstellungsbehörde Gaby Jenö zum potentiellen Gewalttäter verleumdet und rechtswidrig freigestellt worden ist, liess sich allerdings auch von der absurden Urteilsbegründung der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin nicht aus der Ruhe bringen. Gelassen nahm er das unhaltbare Begründungskonstrukt von Dr. Marie-Louise Stamm zur Kenntnis.

Für die Mitarbeiter von Basel-Stadt bedeutet das Urteil des Appellationsgerichts nichts Gutes. Mit diesem völlig willkürlichen Entscheid wird das Basler Personalgesetz in einer unzulässigen Art und Weise rechtswidrig pervertiert. Falls Lehrer H. den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzieht, gilt für die Mitarbeiter des Arbeitgebers Basel-Stadt ab sofort folgende Regelung:

1. Die Anstellungsbehörde darf in Zukunft sämtliche Mitarbeiter ungestraft als potentielle Gewalttäter verleumden, verunglimpfen, freistellen und diese zwingen, sich unfreiwillig von einem bestellten IV-Gutachter psychiatrisch begutachten zu lassen.

2. Mitarbeiter die sich nicht zwangsweise von einem Psychiater des Arbeitgebers begutachten lassen wollen, erhalten umgehend eine Kündigung, wegen angeblicher "schweren Pflichtverletzung".

Mit dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes wandelt das Basler Appellationsgericht auf totalitären Pfaden. In Diktaturen wie der DDR und der Sowjetunion war es üblich, politische Gegner über die Psychiatrie auszuschalten. Mit dem neusten Entscheid des Basler Appellationsgericht werden die verfassungsrechtlich geschützten Grundpositionen des Arbeitnehmers willkürlich verletzt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hört bekanntlich dort auf, wo die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beginnen. Mit ihrem fragwürdigen Entscheid dürfte Dr. Marie-Louise Stamm ihre eigene Doktorarbeit vorsätzlich desavouiert haben. Der totalitäre Zeitgeist ist in der Basler Justiz anscheinend an höchster Stelle angekommen.

http://www.grosserrat.bs.ch/neue_verfassung/rede_neue_verfassung_stamm.pdf

http://openlibrary.org/b/OL4666569M/Weisungsrecht_des_Arbeitsgebers_und_seine_Schranken

http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz

http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/162.100.pdf

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Erneute Schlappe für...
Es war im Dezember 2006 und in den Wochen danach, als...
Supervisor - 22. Dez, 10:28
Paula O. ist nicht Gaby...
Um 9:30 Uhr beginnt die Gerichtsverhandlung gegen Paula...
Supervisor - 16. Dez, 16:44
Willkür am Bundesgericht
Mit Urteil vom 23. November 2009 stützt die strafrechtliche...
Supervisor - 4. Dez, 11:09
Willkür am Basler...
Heute wollte Lehrer H. wieder einmal einer öffentlichen...
Supervisor - 26. Nov, 23:57
Verwaltungsgericht stützt...
Unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm (Vorsitz),...
Supervisor - 15. Okt, 15:10

Suche

 

Status

Online seit 540 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 22. Dez, 10:28

Credits

vi knallgrau GmbH

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB