Verwaltungsgericht stützt missbräuchliche Kündigung
Unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm (Vorsitz), Dr. Verena Trutmann, Dr. Jonas Schweighauser und Gerichtsschreiberin lic. iur. Barbara Zihlmann Treyer entschied das Basler Appellationsgericht, dass der Rekurs gegen die rechtswidrige Kündigung von Lehrer H. abgelehnt wird. Als Begründung gab die Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm an, es eine schwere Pflichtverletzung von Lehrer H., dass dieser sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe psychiatrisch begutachten lassen. Die Verweigerung dieser Begutachtung käme einer Arbeitsverweigerung gleich, die ebenfalls eine schwere Pflichtverletzung sei. Mit dieser absurden Verdrehung der Tatsachen, macht sich nun auch die oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt völlig unglaubwürdig.
Tatsache ist: Lehrer H. kämpft seit über drei Jahren dafür, endlich seine Arbeit an der Orientierungsschule im Kanton Basel-Stadt wieder aufnehmen zu dürfen. Der Lehrer, der weder arbeitsunfähig, noch krankgeschrieben ist, sondern von der Anstellungsbehörde Gaby Jenö zum potentiellen Gewalttäter verleumdet und rechtswidrig freigestellt worden ist, liess sich allerdings auch von der absurden Urteilsbegründung der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin nicht aus der Ruhe bringen. Gelassen nahm er das unhaltbare Begründungskonstrukt von Dr. Marie-Louise Stamm zur Kenntnis.
Für die Mitarbeiter von Basel-Stadt bedeutet das Urteil des Appellationsgerichts nichts Gutes. Mit diesem völlig willkürlichen Entscheid wird das Basler Personalgesetz in einer unzulässigen Art und Weise rechtswidrig pervertiert. Falls Lehrer H. den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzieht, gilt für die Mitarbeiter des Arbeitgebers Basel-Stadt ab sofort folgende Regelung:
1. Die Anstellungsbehörde darf in Zukunft sämtliche Mitarbeiter ungestraft als potentielle Gewalttäter verleumden, verunglimpfen, freistellen und diese zwingen, sich unfreiwillig von einem bestellten IV-Gutachter psychiatrisch begutachten zu lassen.
2. Mitarbeiter die sich nicht zwangsweise von einem Psychiater des Arbeitgebers begutachten lassen wollen, erhalten umgehend eine Kündigung, wegen angeblicher "schweren Pflichtverletzung".
Mit dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes wandelt das Basler Appellationsgericht auf totalitären Pfaden. In Diktaturen wie der DDR und der Sowjetunion war es üblich, politische Gegner über die Psychiatrie auszuschalten. Mit dem neusten Entscheid des Basler Appellationsgericht werden die verfassungsrechtlich geschützten Grundpositionen des Arbeitnehmers willkürlich verletzt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hört bekanntlich dort auf, wo die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beginnen. Mit ihrem fragwürdigen Entscheid dürfte Dr. Marie-Louise Stamm ihre eigene Doktorarbeit vorsätzlich desavouiert haben. Der totalitäre Zeitgeist ist in der Basler Justiz anscheinend an höchster Stelle angekommen.
http://www.grosserrat.bs.ch/neue_verfassung/rede_neue_verfassung_stamm.pdf
http://openlibrary.org/b/OL4666569M/Weisungsrecht_des_Arbeitsgebers_und_seine_Schranken
http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/162.100.pdf
Tatsache ist: Lehrer H. kämpft seit über drei Jahren dafür, endlich seine Arbeit an der Orientierungsschule im Kanton Basel-Stadt wieder aufnehmen zu dürfen. Der Lehrer, der weder arbeitsunfähig, noch krankgeschrieben ist, sondern von der Anstellungsbehörde Gaby Jenö zum potentiellen Gewalttäter verleumdet und rechtswidrig freigestellt worden ist, liess sich allerdings auch von der absurden Urteilsbegründung der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin nicht aus der Ruhe bringen. Gelassen nahm er das unhaltbare Begründungskonstrukt von Dr. Marie-Louise Stamm zur Kenntnis.
Für die Mitarbeiter von Basel-Stadt bedeutet das Urteil des Appellationsgerichts nichts Gutes. Mit diesem völlig willkürlichen Entscheid wird das Basler Personalgesetz in einer unzulässigen Art und Weise rechtswidrig pervertiert. Falls Lehrer H. den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzieht, gilt für die Mitarbeiter des Arbeitgebers Basel-Stadt ab sofort folgende Regelung:
1. Die Anstellungsbehörde darf in Zukunft sämtliche Mitarbeiter ungestraft als potentielle Gewalttäter verleumden, verunglimpfen, freistellen und diese zwingen, sich unfreiwillig von einem bestellten IV-Gutachter psychiatrisch begutachten zu lassen.
2. Mitarbeiter die sich nicht zwangsweise von einem Psychiater des Arbeitgebers begutachten lassen wollen, erhalten umgehend eine Kündigung, wegen angeblicher "schweren Pflichtverletzung".
Mit dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes wandelt das Basler Appellationsgericht auf totalitären Pfaden. In Diktaturen wie der DDR und der Sowjetunion war es üblich, politische Gegner über die Psychiatrie auszuschalten. Mit dem neusten Entscheid des Basler Appellationsgericht werden die verfassungsrechtlich geschützten Grundpositionen des Arbeitnehmers willkürlich verletzt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hört bekanntlich dort auf, wo die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beginnen. Mit ihrem fragwürdigen Entscheid dürfte Dr. Marie-Louise Stamm ihre eigene Doktorarbeit vorsätzlich desavouiert haben. Der totalitäre Zeitgeist ist in der Basler Justiz anscheinend an höchster Stelle angekommen.
http://www.grosserrat.bs.ch/neue_verfassung/rede_neue_verfassung_stamm.pdf
http://openlibrary.org/b/OL4666569M/Weisungsrecht_des_Arbeitsgebers_und_seine_Schranken
http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/162.100.pdf
Supervisor - 15. Okt, 12:56