Neues vom Bundesgericht
Wer in der Schweiz seine Rechte wahrnehmen will, muss über erhebliche finanzielle Mittel verfügen. So lehnten mit Verfügung vom 8.10.09 die Bundesrichter Favre, Schneider und Mathys den Antrag von Lehrer H. auf unentgeltliche anwaltliche Vertretung mit folgender Begründung ab.
"Innert Frist hat sich der Beschwerdeführer nicht vernehmen lassen. Folglich sind die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege androhungsgemäss abzuweisen."
Gleichzeitig mit diesem Beschluss fordern die drei Bundesrichter Lehrer H. auf, bis zum 30. Oktober 2009 einen Kostenvorschuss von Fr. 5000.- zu bezahlen.
Leider bleibt die Frage, was mit dem Rechtsmittel geschieht, wenn Lehrer H. den happigen Betrag von Fr. 5000.- nicht überweist, ungeklärt. Auf telefonische Anfrage, wollte die zuständige Funktionärin Brillet keine Informationen abgeben. In der Verfügung heisst es:
"Die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses gilt nicht als Rückzug des Rechtsmittels; dieser muss schriftlich erklärt werden."
Zur Erinnerung: Die neu gewählte Stufenleiterin für die Basler Sekundarstufe Gaby Jenö verleumdete den völlig unschuldigen Lehrer rechtswidrig als psychisch kranken, potenziellen Selbstmörder und Amokläufer, um ihn arglistig loszuwerden. Mittels falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verwickelte sie den staatskritischen Lehrer rechtswidrig in ein strafrechtliches Verfahren. Sowohl die Basler Staatsanwaltschaft als auch die Rekurskommission des Basler Strafgerichts beschönigten in ihren Entscheiden
das üble Vorgehen von Gaby Jenö systematisch und schmetterten sämtliche 10 Strafanzeigen gegen den Beamten-Filz ab.
Dass auch das Bundesgericht wenig Interesse daran hat, den Mobbing-Fall Lehrer H. rechtsstaatlich zu behandeln, wird immer wahrscheinlicher.
http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/
http://basilisk.twoday.net/stories/5753532/
http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html
"Innert Frist hat sich der Beschwerdeführer nicht vernehmen lassen. Folglich sind die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege androhungsgemäss abzuweisen."
Gleichzeitig mit diesem Beschluss fordern die drei Bundesrichter Lehrer H. auf, bis zum 30. Oktober 2009 einen Kostenvorschuss von Fr. 5000.- zu bezahlen.
Leider bleibt die Frage, was mit dem Rechtsmittel geschieht, wenn Lehrer H. den happigen Betrag von Fr. 5000.- nicht überweist, ungeklärt. Auf telefonische Anfrage, wollte die zuständige Funktionärin Brillet keine Informationen abgeben. In der Verfügung heisst es:
"Die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses gilt nicht als Rückzug des Rechtsmittels; dieser muss schriftlich erklärt werden."
Zur Erinnerung: Die neu gewählte Stufenleiterin für die Basler Sekundarstufe Gaby Jenö verleumdete den völlig unschuldigen Lehrer rechtswidrig als psychisch kranken, potenziellen Selbstmörder und Amokläufer, um ihn arglistig loszuwerden. Mittels falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verwickelte sie den staatskritischen Lehrer rechtswidrig in ein strafrechtliches Verfahren. Sowohl die Basler Staatsanwaltschaft als auch die Rekurskommission des Basler Strafgerichts beschönigten in ihren Entscheiden
das üble Vorgehen von Gaby Jenö systematisch und schmetterten sämtliche 10 Strafanzeigen gegen den Beamten-Filz ab.
Dass auch das Bundesgericht wenig Interesse daran hat, den Mobbing-Fall Lehrer H. rechtsstaatlich zu behandeln, wird immer wahrscheinlicher.
http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/
http://basilisk.twoday.net/stories/5753532/
http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html
Supervisor - 12. Okt, 11:50