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Ist das Bundesgericht unabhängig?

Lehrer H. staunte nicht schlecht. Zwei Tage nachdem er seine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht eingereicht hatte, bekam er eingeschriebene Post von der Bundesgerichtskanzlei. Darin verfügte die Bundesgerichtskanzlei im Auftrag des Präsidiums der Strafrechtlichen Abteilung, dass Lehrer H. sämtliche vorinstanzlichen Entscheide nachreichen müsse, ansonsten "die Rechtsschrift unbeachtet bleibt". Aufgrund dieser Verfügung darf davon ausgegangen werden, dass auch das Bundesgericht kein Interesse hat, die Wahrheit zu beurteilen. Anscheinend ist die oberste gerichtliche Instanz nur daran interessiert, die wahrheitswidrigen Akten und die rechtswidrigen Entscheide der beiden Vorinstanzen zu würdigen. Eigentlich müsste das Bundesgericht von Amtes wegen die Entscheide der Vorinstanz anfordern, was gemäss Art. 42 Abs. 5. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) laut telefonischer Auskunft der Bundesgerichtskanzlei aber angeblich nicht der Fall sei. Leider hat die Rekurskammer des Basler Strafgerichts aber nach über einem Jahr noch nicht alle 10 Entscheide ausgefertigt. Lehrer H. erhielt vom Bundesgericht eine Frist, die vorinstanzlichen Entscheide bis am 25.8.09 nachzureichen, ansonsten er seine Beschwerde in Strafsachen vergebens geschrieben haben dürfte. Der Rekurskammer wurde allerdings keine Frist gesetzt. Sie darf weiterhin monatelang an ihren fragwürdigen Entscheiden herumbasteln.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/173.110.de.pdf

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