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Lehrer H. gelangt ans Bundesgericht

Am 11.8.06 wurde Lehrer H. von seiner Chefin OS Rektorin Gaby Jenö mittels Strafanzeige wegen angeblicher Drohung vorsätzlich unschuldig kriminalisiert. Zwar hatte Lehrer H. nie jemandem gedroht, trotzdem wurde er einen Tag nach der arglistigen Strafanzeige Jenös bei sich zu Hause von der Antiterror-Einheit "Barrakuda" überfallen und in Handschellen gelegt. Nach einer Nacht in U-Haft versuchte ihm die Staatsanwaltschaft zu unterstellen, er habe seine Chefin mit dem Tod bedroht, was allerdings kläglich scheiterte. Kurz darauf erhielt der engagierte und beliebte Lehrer vom OS Rektorat unter der Mitwirkung von Gaby Jenö, Markus Unterfinger, Ernst Meier und Thomas Baerlocher die Kündigung. Nachdem die Kündigung von der Personalrekurskommission als korrekt befunden wurde, zog Gaby Jenö ihren Strafantrag wegen "Drohung" zurück. Allerdings zog Lehrer H. seinen Rekurs an das Appellationsgericht, wo er obsiegte. Arbeiten durfte der hartnäckige Lehrer nicht jedoch nicht, sondern wurde von Jenö unter Androhung einer weiteren Kündigung genötigt, sich einer psychiatrischen Begutachtung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht zu unterziehen. Damit dürfte sie ihre Kompetenzen aber einmal mehr massiv überschritten haben. Da Lehrer H. keine Lust hatte, sich von einem parteiischen Gutachter abklären zu lassen, folgte unter der Mitwirkung von Gaby Jenö, Markus Unterfinger und Thomas Baerlocher eine weitere rechtswidrige Kündigung, die von der Personalrekurskommission einmal mehr gutgeheissen wurde. Allerdings erhob Lehrer H. auch gegen diesen Entscheid Rekurs beim Appellationsgericht. Der Rekurs ist noch hängig. Da Lehrer H. sich beruflich und privat immer völlig korrekt verhalten hatte, sah er sich gezwungen gegen Gaby Jenö und ihre Helfershelfer Strafanzeige zu erstatten. Allerdings vertuschte die Staatsanwaltschaft und die Rekurskammer des Strafgerichts den massiven Amtsmissbrauch der diversen Staatsfunktionäre vorsätzlich. Die verantwortliche Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz würdigte nicht einmal die stichhaltigen Beweise, die Lehrer H. mittels brisanten Tondokumenten lieferte. Da die Basler Justiz offensichtlich mit der Basler Verwaltung total verfilizt ist, blieb dem konsequenten Lehrer nichts anderes übrig, als gegen die Entscheide der Rekurskammer vor Bundesgericht zu rekurieren. Es wird sich zeigen, ob das Bundesgericht gewillt ist, die eindeutigen Beweise von Lehrer H. rechtmässig zu würdigen.

http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/

http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html

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