<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="yes"?>
<?xml-stylesheet href="http://basilisk.twoday.net/rss2html.xsl" type="text/xsl"?>
<rdf:RDF 
  xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#" 
  xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
  xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
  xmlns:cc="http://web.resource.org/cc/"
  xmlns="http://purl.org/rss/1.0/"
> 

  <channel rdf:about="http://basilisk.twoday.net/">
    <title>Basels Alternative Zeitung</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/</link>
    <description></description>
    <dc:publisher>Supervisor</dc:publisher>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    <dc:date>2009-12-22T09:28:05Z</dc:date>
    <dc:language>en</dc:language>
    <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
    <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
    <sy:updateBase>2000-01-01T00:00:00Z</sy:updateBase>
    
    <image rdf:resource="http://static.twoday.net/icon.gif" />
    <items>
      <rdf:Seq>
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/6104377/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/6095182/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/6065436/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/6064360/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5994002/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5988339/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5878862/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5871012/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5859394/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5837129/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5835422/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5829223/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5824973/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5798271/" />
            <rdf:li rdf:resource="http://basilisk.twoday.net/stories/5792456/" />

      </rdf:Seq>
    </items>
  </channel>

  <image rdf:about="http://static.twoday.net/icon.gif">
    <title>Basels Alternative Zeitung</title>
    <url>http://static.twoday.net/icon.gif</url>
    <link>http://basilisk.twoday.net/</link>
  </image>

  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/6104377/">
    <title>Erneute Schlappe für Basels Ersten Staatsanwalt</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/6104377/</link>
    <description>Es war im Dezember 2006 und in den Wochen danach, als eine Serie von künstlich erzeugten Erdbeben dem Basler Geothermie-Projekt ein vorläufiges und vor wenigen Tagen ein Regierungsentscheid ein endgültiges Ende bescherte. Gegen dreitausend Schadensmeldungen zumeist von Hauseigentümern hagelte es bei der Polizei und der Geopower Basel AG als Bauherrin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und nun, drei Jahre später, sass der heute 57-jährige Geologe Markus Häring ganz allein auf er Anklagebank des Basler Strafgerichts. Ihn identifizierte Thomas Hug, der Erste Staatsanwalt, als den strafrechtlich allein verantwortlichen Bösewicht, der für die unbestrittenen Schreckensereignisse von damals mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraus wurde nichts: Das Strafgericht sprach den Angeklagten von jeglicher Schuld frei. Für den Ersten Staatsanwalt, der den Fall wegen seiner Dimensionen zur Chefsache erklärt hatte, musste die Urteilsbegründung deprimierend gewesen sein: In keinem einzigen Punkt war er durchgedrungen, mit keinem ironischen Nebensatz rügte die Richterin den eben Freigesprochenen  es war für den Chefstaatsanwalt eine Niederlage auf der ganzen Linie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zweifellos musste ein Prozess zwangsläufig sein, um die strafrechtliche Verantwortung für die Verursachung der damaligen Kunst-Beben zu klären  gegen wen und gegen wie viele Personen auch immer. Heute wissen wir: Strafrechtlich ist weder Häring noch sonst ein am Pionier-Projekt führend beteiligter Personenkreis verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Freispruch für den verantwortlichen Projekt-Manager ist aber ebenso klar: Auch politisch ist für die Erdstösse niemand verantwortlich. So künstlich die Beben durch die hydraulische Wasser-Injektion herbeigeführt wurden, so offensichtlich entpuppen sich heute die dramatischen Folgen als Naturereignis: Keiner konnte die Wahrscheinlichkeit starker Beben und die möglichen Folgen zuverlässig voraussagen. Die gewählten Sicherheitsmodelle entsprachen dem Stand der Technik  und deshalb wurde gebohrt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus heutiger Sicht wurde organisierte Verantwortungslosigkeit im Interesse einer nachhaltigen Energiegewinnungs-Technologie betrieben. Denn was, wenn ein Beben der Magnitude sechs oder höher  und nicht nur 3,4  die Folge gewesen wäre?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Angeklagte Markus Häring konnte einem leid tun, wie er sich allein vor dem Gericht zu verantworten hatte, wofür zahlreiche Andere  Politiker, Energieunternehmer, Energie- und Erdbebenfachleute  ebenso ihre Mitverantwortung tragen. Hätte der Staatsanwalt sie alle anklagen wollen, hätte sich das Gericht in einer Turnhalle einrichten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häring war Treibender und Getriebener zugleich: Eine Berufskollegin bezeichnete ihn als &quot;forschen Haudegen&quot; und &quot;guten Projektverkäufer&quot;, was vermutlich nicht völlig deplatziert ist. Natürlich hatte Häring nebst gemeinnützigen auch individuelle Interessen  als Geschäftsführer der &quot;Geothermal Explorers Ltd.&quot;: Wäre das Basler Pionier-Projekt erfolgreich gewesen, hätte sich sein Auftragsportfolio schlagartig vervielfacht. Statt dessen geschah das Gegenteil: In der Schweiz war er, obschon einer der weltbesten Kenner der Geothermie, geschäftlich weg vom Fenster.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch ein so futuristisch erscheinendes Projekt wie das &quot;Deep Heat Mining&quot; auf dem IWB-Werkgelände in Kleinhüningen hätte nicht bis zum bitteren Ende durchgezogen werden können, wenn nicht ein Macher-Typ wie Häring an die wirtschaftliche Realisierbarkeit der Idee geglaubt hätten. Gestossen und ermuntert wurde er von einem zahlenmässig nicht unbedeutenden Umfeld, das die Geothermie staunenden Zeitgenossen als die &quot;Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts&quot; anpries.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sicherlich hatte der damalige Kantonsgeologe Peter Huggenberger recht mit gewissen Vorbehalten, die er zu möglichen Erdbeben-Risiken anbrachte: Weder die damalige Baudirektorin Barbara Schneider noch der Verwaltungsrat der Geopower AG war über die Wahrscheinlichkeit potenzieller Schäden hinreichend informiert  von der Bevölkerung schon gar nicht zu reden. Ihr waren die möglichen Konsequenzen schlicht vorenthalten worden. Dass sich die damals zuständige Regierungsrätin auf ihre Frage nach den Risiken mit der Feststellung Härings abspeisen liess, diese seien etwas gleich gross, &quot;wie wenn ein Vierzigtönner vorbei fährt&quot;, beweist nur schlüssig, wie sehr alle, die nicht in der operativen Verantwortung standen, der Meinung der Fachleute vertrauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Vorwurf der Technologie- und Expertengläubigkeit ist niemandem zu ersparen, der ihr damals verfiel. Doch gleichzeitig waren die Classe politique und die Energiewirtschaft geradezu euphorisiert von der Aussicht, möglicherweise schon bald zu den globalen Schauplätzen der nachhaltigen Energiegewinnung zu gehören. Nun haben wir in Basel keine Wärme und keinen Strom aus Erdwärme  dafür eine ernüchternde 60 Millionen-Investition und ein stillgelegtes Bohrfeld, das wenigstens für die Wissenschaft einen nicht unbedeutenden Erkenntniswert hat: Keiner, der in einem seismisch aktiven urbanen Umfeld nach nutzbarer Hitze bohrt, wird im Falles eines künstlichen Bebens künftig sagen können, es nicht gewusst zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Freispruch für Häring ist gut begründet und geht in Ordnung. Sein treibendes Motiv war, etwas Sinnvolles für die Gesellschaft zu schaffen  und nicht, sie in Angst und Schrecken zu versetzen.</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-12-22T09:26:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/6095182/">
    <title>Paula O. ist nicht Gaby J.</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/6095182/</link>
    <description>Um 9:30 Uhr beginnt die Gerichtsverhandlung gegen Paula O. Wegen des erwarteten öffentlichen Interesses wurde die Verhandlung in einen grösseren Saal des Bezirksgebäudes verlegt. Neun Monate nach der angeblichen Attacke auf die 27-Jährige Brasilianerin interessiert vor allem die Frage nach dem Motiv: Warum erfindet eine junge Frau eine solche Geschichte? Und warum, bestreitet sie trotz Beweise die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklage wirft der 27-jährigen Brasilianerin Irreführung der Rechtspflege vor und fordert eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken. Sie «bei einer Behörde wider besseres Wissen angezeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden», wie es in der Anklageschrift heisst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Frau wird vorgeworfen, sich am vergangenen 9. Februar in der Bahnhofstoilette von Zürich-Stettbach mit einem Messer selber rund 200 Schnittverletzungen über den ganzen Körper zugefügt zu haben und nicht, wie behauptet, Opfer einer Attacke geworden zu sein. O. anerkennt die Anklage nicht. Der Verteidiger hat angekündigt, er werde vor Gericht weitere Beweisanträge stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Fall Gaby J. geht es um Irreführung der Rechtspflege. Die damalige Rektorin der Orientierungsschule Gaby Jenö behauptete, ihr Mitarbeiter Lehrer H. habe ihr gedroht, sie umzubringen. Mit dieser Lüge erreichte sie, dass die Sondereinheit Barrakuda den völlig unschuldigen Lehrer an seinem Wohnort überfiel und ihn der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zuführte. Dort unterstellte man man dem völlig korrekten Lehrer, er habe seine Chefin mit dem Tod bedrohen wollen. Auch diese Lüge erwies sich als völlig haltlos. Allerdings stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Lehrer H. nicht &quot;mangels Straftatsbestand&quot; ein, sondern &quot;mangels Beweisen insbesondere in subjektiver Hinsicht&quot;. Sogar als OS-Rektorin Gaby Jenö selber zugab, dass Lehrer H. ihr nie gedroht habe, wurde die Basler Staatsanwaltschaft nicht tätig. Die Offizialdelikte Irreführung der Rechtspflege und Amtsmissbrauch wurden von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger im Fall Gaby Jenö konsequent verneint. Die Story von Gaby J. war offensichtlich genau so dick aufgetragen, wie die Story von Paula O., allerdings wurde Gaby Jenö nie angeklagt, weil sie selber Behörde ist. Als Anstellungsbehörde hat sie offensichtlich das Recht, unliebsame Mitarbeiter als gefährliche Gewaltäter zu verleumden, ohne dass die Strafverfolgungsbehörde aktiv wird. Noch hängig ist eine Privatklage von Lehrer H. gegen seine Chefin, wegen Ehrverletzung. Die Privatklage wird von der Basler Justiz seit über drei Jahren unter Verschluss gehalten. Der zuständige Gerichtspräsident Dr. Gilbert Thiriet möchte sich zum Verhandlungsdatum nicht äussern. Er steht kurz vor seiner Pensionierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html&quot;&gt;http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Schuldspruch-fuer-eine-Luegnerin-21988732&quot;&gt;http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Schuldspruch-fuer-eine-Luegnerin-21988732&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-12-16T08:51:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/6065436/">
    <title>Willkür am Bundesgericht</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/6065436/</link>
    <description>Mit Urteil vom 23. November 2009 stützt die strafrechtliche Abteilung unter Mitwirkung von Bundesrichter Favre (Präsident), Bundesrichter Schneider, Bundesrichter Mathys und Gerichtsschreiber Monn die unhaltbaren Entscheide der Basler Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Gaby Jenö und Konsorten. Der Kläger Lehrer H. wird von den Herren Bundesrichter systematisch nicht im geringsten ernst genommen. Die Tatsache, dass Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö als potentieller Selbstmörder und Amokläufer vorsätzlich verleumdet worden ist, stellt für die Herren Bundesrichter keine strafbare Handlung dar. Die Bundesrichter tischen wieder die selben Lügen auf, mit der schon die Vorinstanz den Beschwerdeführer ins Abseits stellen wollte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&quot;Die Vorinstanz stellt im Zusammenhang mit der Strafanzeige fest, der Beschwerdeführer habe selber eingeräumt, dass seine Chefin seine Äusserungen durchaus als bedrohlich habe empfinden können.&quot;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsache ist: Chefin Gaby Jenö hatte Lehrer H. schon als angeblich drohenden psychisch kranken Lehrer dargestellt, bevor sich H. gegenüber einer Kollegin zum Mobbingfall Tschanun äusserte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Claudia Gass, die Teamkollegin von Lehrer H. äusserte sich während der Befragung durch die Staatsanwaltschaft unmissverständlich:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&quot;Er (Lehrer H.) hat nie erzählt, dass Günther Tschanun Leute erschossen hat und er das auch machen würde.&quot; &lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass die Staatsanwaltschaft, die Rekurskommission und das Bundesgericht diese wichtige Zeugenaussage systematisch vorsätzlich totschweigen, beweist klar, dass Lehrer H. von den staatlichen Organen systematisch gemobbt wird. Wenn auch Bundesrichter Ursache und Wirkung vorsätzlich verdrehen und brisante Zeugenaussagen vorsätzlich totschweigen, muss davon ausgegangen werden, dass die behördliche Arroganz der Macht im angeblichen &quot;Rechtsstaat&quot; Schweiz endgültig die Oberhand gewonnen hat. Die befangenen Bundesrichter halten sich strikte an das Drehbuch der staatlichen Mobbing-Truppe und klammern sämtliche Beweise, die gegen Gaby Jenö sprechen, vorsätzlich aus. Einmal mehr suchen die Behörden nicht die Wahrheit, sondern pervertieren diese vorsätzlich in ihr Gegenteil. Mit den üblichen bundesrichterlichen Floskeln wird die sorgfältig erstellte Beschwerde amtlich abgewürgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&quot;Es kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführer in Bezug auf die Strafanzeige seiner Chefin tatsächlich Opfer im Sinne von Art. 1 OHG ist. Aber jedenfalls ist auf die Beschwerde, soweit sie die übrigen Beschuldigten betrifft, von  vornherein nicht einzutreten, da der Beschwerdeführer insoweit nicht geltend macht, er sei Opfer im Sinne des OHG&quot;.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist klar erkennbar, dass die Bundesrichter die Aussagen von Lehrer H. anlässlich seiner zahlreichen Strafanzeigen nicht ein einziges Mal ernst nehmen und nur die verdrehte Version der Vorinstanz berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&quot;Wenn man demgegenüber von der Vorinstanz willkürfrei festgestellten Sachverhalts ausgeht, ist die die Einstellung des Verfahrens gegen die Chefin wegen Amtsmissbrauchs nicht zu beanstanden.&quot;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl das Bundesgericht sich rechtswidrig nur mit dem von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertuschten Amtsmissbrauch von Gaby Jenö befasst, werden dem Beschwerdeführer Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 4000.-- auferlegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Bundesgerichtsurteil ist ein Skandal und beweist, dass bundesrichterliche Rechtsprechung in der Schweiz immer mehr zur willkürlichen Machtdemonstration pervertiert: Behörden können in der Schweiz offensichtlich schalten und walten, wie sie wollen. Sie dürfen auch strafbare Handlungen ausführen, wenn sie einen selbstständig denkenden Bürger vorsätzlich fertig machen wollen. Die Gewaltenteilung in der Schweiz ist definitiv ein Märchen. Die Arroganz der Macht herrscht über das ahnungslose Volk. Nur wer mit den Mühlen dieses Systems in Berührung gekommen ist, weiss, dass die Schweiz ein Pseudo-Rechtsstaat ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/&quot;&gt;http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/10/lehrer-h-behordenmobbing-opfer.html&quot;&gt;http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/10/lehrer-h-behordenmobbing-opfer.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/10/22/schwere-vorwurfe-gegen-os-rektorin-gaby-jeno/&quot;&gt;http://verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/10/22/schwere-vorwurfe-gegen-os-rektorin-gaby-jeno/&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-11-27T11:02:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/6064360/">
    <title>Willkür am Basler Strafgericht</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/6064360/</link>
    <description>Heute wollte Lehrer H. wieder einmal einer öffentlichen Verhandlung am Basler Strafgericht beiwohnen. &quot;Verlängerung einer stationären Massnahme&quot; war das Thema der Verhandlung. Allerdings hatte Lehrer H. die Rechnung ohne Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger gemacht. Als diese merkte, dass Lehrer H. im Publikum sass, stellte sie dem Gerichtspräsidenten Dr. Jeremy Stephenson den Antrag, Lehrer H. von der Verhandlung auszuschliessen, da sie in verschiedene Verfahren betr. Lehrer H. involviert sei. Allerdings klärte sie den Gerichtspräsidenten nicht darüber auf, dass Lehrer H. in allen 10 Strafverfahren als Kläger aufgetreten war. Ohne den Lehrer zu befragen, wandelte der befangene Gerichtspräsident Dr. Jeremy Stephenson die öffentliche Verhandlung kurzerhand in eine geschlossene Verhandlung um und verwies Lehrer H. unfreundlich, aber bestimmt zur Türe. Offensichtlich wollte sich die Staatsanwältin nicht ein zweites Mal in ihre Karten blicken lassen: Vor ein paar Monaten hatte Lehrer H. nämlich aufgedeckt, dass lic. iur. Eva Eichenberger massiv ihre Kompetenzen überschritten hatte, als sie eine Privatklage von Lehrer H. vorsätzlich rechtswidrig eingestellt hatte. Allerdings hatte diese schwere Pflichtverletzung für die fehlbare Staatsanwältin keinerlei Konsequenzen. Für Mitarbeitende der Basler Staatsanwaltschaft gilt bekanntlich: Strafverfolgungsbehörden ermitteln nie gegen sich selber. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://basilisk.twoday.net/stories/5829223/&quot;&gt;http://basilisk.twoday.net/stories/5829223/&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/lic-iur-eva-eichenberger-anwltin-des.html&quot;&gt;http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/lic-iur-eva-eichenberger-anwltin-des.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/&quot;&gt;http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-11-26T17:30:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5994002/">
    <title>Verwaltungsgericht stützt missbräuchliche Kündigung</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5994002/</link>
    <description>Unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm (Vorsitz), Dr. Verena Trutmann, Dr. Jonas Schweighauser und Gerichtsschreiberin lic. iur. Barbara Zihlmann Treyer entschied das Basler Appellationsgericht, dass der Rekurs gegen die rechtswidrige Kündigung von Lehrer H. abgelehnt wird. Als Begründung gab die Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm an, es eine schwere Pflichtverletzung von Lehrer H., dass dieser sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe psychiatrisch begutachten lassen. Die Verweigerung dieser Begutachtung käme einer Arbeitsverweigerung gleich, die ebenfalls eine schwere Pflichtverletzung sei. Mit dieser absurden Verdrehung der Tatsachen, macht sich nun auch die oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt völlig unglaubwürdig. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsache ist: Lehrer H. kämpft seit über drei Jahren dafür, endlich seine Arbeit an der Orientierungsschule im Kanton Basel-Stadt wieder aufnehmen zu dürfen. Der Lehrer, der weder arbeitsunfähig, noch krankgeschrieben ist, sondern von der Anstellungsbehörde Gaby Jenö zum potentiellen Gewalttäter verleumdet und rechtswidrig freigestellt worden ist, liess sich allerdings auch von der absurden Urteilsbegründung der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin nicht aus der Ruhe bringen. Gelassen nahm er das unhaltbare Begründungskonstrukt von Dr. Marie-Louise Stamm zur Kenntnis. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Mitarbeiter von Basel-Stadt bedeutet das Urteil des Appellationsgerichts nichts Gutes. Mit diesem völlig willkürlichen Entscheid wird das Basler Personalgesetz in einer unzulässigen Art und Weise rechtswidrig pervertiert. Falls Lehrer H. den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzieht, gilt für die Mitarbeiter des Arbeitgebers Basel-Stadt ab sofort folgende Regelung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Anstellungsbehörde darf in Zukunft sämtliche Mitarbeiter ungestraft als potentielle Gewalttäter verleumden, verunglimpfen, freistellen und diese zwingen, sich unfreiwillig von einem bestellten IV-Gutachter psychiatrisch begutachten zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Mitarbeiter die sich nicht zwangsweise von einem Psychiater des Arbeitgebers begutachten lassen wollen, erhalten umgehend eine Kündigung, wegen angeblicher &quot;schweren Pflichtverletzung&quot;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes wandelt das Basler Appellationsgericht auf totalitären Pfaden. In Diktaturen wie der DDR und der Sowjetunion war es üblich, politische Gegner über die Psychiatrie auszuschalten. Mit dem neusten Entscheid des Basler Appellationsgericht werden die verfassungsrechtlich geschützten Grundpositionen des Arbeitnehmers willkürlich verletzt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hört bekanntlich dort auf, wo die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beginnen. Mit ihrem fragwürdigen Entscheid dürfte Dr. Marie-Louise Stamm ihre eigene Doktorarbeit vorsätzlich desavouiert haben. Der totalitäre Zeitgeist ist in der Basler Justiz anscheinend an höchster Stelle angekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.grosserrat.bs.ch/neue_verfassung/rede_neue_verfassung_stamm.pdf&quot;&gt;http://www.grosserrat.bs.ch/neue_verfassung/rede_neue_verfassung_stamm.pdf&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://openlibrary.org/b/OL4666569M/Weisungsrecht_des_Arbeitsgebers_und_seine_Schranken&quot;&gt;http://openlibrary.org/b/OL4666569M/Weisungsrecht_des_Arbeitsgebers_und_seine_Schranken&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz&quot;&gt;http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/162.100.pdf&quot;&gt;http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/162.100.pdf&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-10-15T10:56:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5988339/">
    <title>Neues vom Bundesgericht</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5988339/</link>
    <description>Wer in der Schweiz seine Rechte wahrnehmen will, muss über erhebliche finanzielle Mittel verfügen. So lehnten mit Verfügung vom 8.10.09 die Bundesrichter Favre, Schneider und Mathys den Antrag von Lehrer H. auf unentgeltliche anwaltliche Vertretung mit folgender Begründung ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&quot;Innert Frist hat sich der Beschwerdeführer nicht vernehmen lassen. Folglich sind die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege androhungsgemäss abzuweisen.&quot;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichzeitig mit diesem Beschluss fordern die drei Bundesrichter Lehrer H. auf, bis zum 30. Oktober 2009 einen Kostenvorschuss von Fr. 5000.- zu bezahlen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider bleibt die Frage, was mit dem Rechtsmittel geschieht, wenn Lehrer H. den happigen Betrag von Fr. 5000.- nicht überweist, ungeklärt. Auf telefonische Anfrage, wollte die zuständige Funktionärin Brillet keine Informationen abgeben. In der Verfügung heisst es:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&quot;Die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses gilt nicht als Rückzug des Rechtsmittels; dieser muss schriftlich erklärt werden.&quot;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erinnerung: Die neu gewählte Stufenleiterin für die Basler Sekundarstufe Gaby Jenö verleumdete den völlig unschuldigen Lehrer rechtswidrig als psychisch kranken, potenziellen Selbstmörder und Amokläufer, um ihn arglistig loszuwerden. Mittels falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verwickelte sie den staatskritischen Lehrer rechtswidrig in ein strafrechtliches Verfahren. Sowohl die Basler Staatsanwaltschaft als auch die Rekurskommission des Basler Strafgerichts beschönigten in ihren Entscheiden&lt;br /&gt;
das üble Vorgehen von Gaby Jenö systematisch und schmetterten sämtliche 10 Strafanzeigen gegen den Beamten-Filz ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass auch das Bundesgericht wenig Interesse daran hat, den Mobbing-Fall Lehrer H. rechtsstaatlich zu behandeln, wird immer wahrscheinlicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/&quot;&gt;http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://basilisk.twoday.net/stories/5753532/&quot;&gt;http://basilisk.twoday.net/stories/5753532/&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html&quot;&gt;http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-10-12T09:50:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5878862/">
    <title>Ist das Bundesgericht unabhängig?</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5878862/</link>
    <description>Lehrer H. staunte nicht schlecht. Zwei Tage nachdem er seine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht eingereicht hatte, bekam er eingeschriebene Post von der Bundesgerichtskanzlei. Darin verfügte die Bundesgerichtskanzlei im Auftrag des Präsidiums der Strafrechtlichen Abteilung, dass Lehrer H. sämtliche vorinstanzlichen Entscheide nachreichen müsse, ansonsten &quot;die Rechtsschrift unbeachtet bleibt&quot;. Aufgrund dieser Verfügung darf davon ausgegangen werden, dass auch das Bundesgericht kein Interesse hat, die Wahrheit zu beurteilen. Anscheinend ist die oberste gerichtliche Instanz nur daran interessiert, die wahrheitswidrigen Akten und die rechtswidrigen Entscheide der beiden Vorinstanzen zu würdigen. Eigentlich müsste das Bundesgericht von Amtes wegen die Entscheide der Vorinstanz anfordern, was gemäss Art. 42 Abs. 5. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) laut telefonischer Auskunft der Bundesgerichtskanzlei aber  angeblich nicht der Fall sei. Leider hat die Rekurskammer des Basler Strafgerichts aber nach über einem Jahr noch nicht alle 10 Entscheide ausgefertigt. Lehrer H. erhielt vom Bundesgericht eine Frist, die vorinstanzlichen Entscheide bis am 25.8.09 nachzureichen, ansonsten er seine Beschwerde in Strafsachen vergebens geschrieben haben dürfte. Der Rekurskammer wurde allerdings keine Frist gesetzt. Sie darf weiterhin monatelang an ihren fragwürdigen Entscheiden herumbasteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/173.110.de.pdf&quot;&gt;http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/173.110.de.pdf&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-08-15T06:45:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5871012/">
    <title>Lehrer H. gelangt ans Bundesgericht</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5871012/</link>
    <description>Am 11.8.06 wurde Lehrer H. von seiner Chefin OS Rektorin Gaby Jenö mittels Strafanzeige wegen angeblicher Drohung vorsätzlich unschuldig kriminalisiert. Zwar hatte Lehrer H. nie jemandem gedroht, trotzdem wurde er einen Tag nach der arglistigen Strafanzeige Jenös bei sich zu Hause von der Antiterror-Einheit &quot;Barrakuda&quot; überfallen und in Handschellen gelegt. Nach einer Nacht in U-Haft versuchte ihm die Staatsanwaltschaft zu unterstellen, er habe seine Chefin mit dem Tod bedroht, was allerdings kläglich scheiterte. Kurz darauf erhielt der engagierte und beliebte Lehrer vom OS Rektorat unter der Mitwirkung von Gaby Jenö, Markus Unterfinger, Ernst Meier und Thomas Baerlocher die Kündigung. Nachdem die Kündigung von der Personalrekurskommission als korrekt befunden wurde, zog Gaby Jenö ihren Strafantrag wegen &quot;Drohung&quot; zurück. Allerdings zog Lehrer H. seinen Rekurs an das Appellationsgericht, wo er obsiegte. Arbeiten durfte der hartnäckige Lehrer nicht jedoch nicht, sondern wurde von Jenö unter Androhung einer weiteren Kündigung genötigt, sich einer psychiatrischen Begutachtung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht zu unterziehen. Damit dürfte sie ihre Kompetenzen aber einmal mehr massiv überschritten haben. Da Lehrer H. keine Lust hatte, sich von einem parteiischen Gutachter abklären zu lassen, folgte unter der Mitwirkung von Gaby Jenö, Markus Unterfinger und Thomas Baerlocher eine weitere rechtswidrige  Kündigung, die von der Personalrekurskommission einmal mehr gutgeheissen wurde. Allerdings erhob Lehrer H. auch gegen diesen Entscheid Rekurs beim Appellationsgericht. Der Rekurs ist noch hängig. Da Lehrer H. sich beruflich und privat immer völlig korrekt verhalten hatte, sah er sich gezwungen gegen Gaby Jenö und ihre Helfershelfer Strafanzeige zu erstatten. Allerdings vertuschte die Staatsanwaltschaft und die Rekurskammer des Strafgerichts den massiven Amtsmissbrauch der diversen Staatsfunktionäre vorsätzlich. Die verantwortliche Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz würdigte nicht einmal die stichhaltigen Beweise, die Lehrer H. mittels brisanten Tondokumenten lieferte. Da die Basler Justiz offensichtlich mit der Basler Verwaltung total verfilizt ist, blieb dem konsequenten Lehrer nichts anderes übrig, als gegen die Entscheide der Rekurskammer vor Bundesgericht zu rekurieren. Es wird sich zeigen, ob das Bundesgericht gewillt ist, die eindeutigen Beweise von Lehrer H. rechtmässig zu würdigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/&quot;&gt;http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html&quot;&gt;http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-08-11T06:35:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5859394/">
    <title>Zahl der IV-Rentner hat sich verdoppelt</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5859394/</link>
    <description>Neuste Statistiken bringen bemerkenswerte Einblicke in die Invalidenversicherung. Zum Beispiel: 40 Prozent der Bezüger sind aus psychischen Gründen bei der IV.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Männer über 50 sind die grösste Bezüger-Gruppe. Personen mit tiefem Ausbildungsniveau haben tendenziell ein höheres «IV-Risiko» als Gutausgebildete. Viele Bezüger wurden aus psychologischen Gründen «berentet».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie aus den IV-Statistiken hervorgeht, verdoppelte sich die Zahl der IV-Renten von 135&apos;500 im Jahr 1985 auf 298&apos;700 im Jahr 2006. Wegen verschiedener Sparmassnahmen sank sie bis Anfang 2008 wieder auf 294&apos;000.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wahrscheinlichkeit, eine IV-Rente zu beziehen, stieg 1992 bis 2007 von 3,2 auf 5,3 Prozent. Alle Bezüger von IV-Leistungen (also auch von Eingliederungsmassnahmen und dergleichen) zusammengenommen, kam man 2007 auf 490&apos;000 Personen. Das sind rund 50&apos;000 mehr als vor zehn Jahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei von vier Renten sind Vollrenten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von den IV-Rentenbezügern lebten 2008 252&apos;000 oder 86 Prozent in der Schweiz, 14 Prozent im Ausland. Drei Viertel davon erhielten ganze Renten (im Monat knapp 1800 Franken), die zugesprochen werden, wenn der Bezüger einen Erwerbsverlust von mindestens 70 Prozent erlitten hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
54 Prozent aller IV-Rentner in der Schweiz sind Männer. Deren Wahrscheinlichkeit, eine Rente zu beziehen, lag gesamthaft um einen Fünftel höher als jene der Frauen. Kurz vor der Pensionierung bezogen knapp 18 Prozent der Männer, aber nur 12 Prozent der Frauen eine IV-Rente.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den letzten 10 Jahren ist besonders der Anteil der wegen psychischer Erkrankungen «berenteten» Personen stark gewachsen - von 30 auf knapp 40 Prozent aller Bezüger. Auch die meisten Neurentenbezüger werden wegen «psychischen Gebrechen» berentet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Drittel sind Ausländer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rund ein Drittel der IV-Bezüger sind Ausländer. 2007 waren 28 Prozent Staatsangehörige Italiens, der Nachfolgestaaten Jugoslawiens (8 Prozent), Portugals, Spaniens und der Türkei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den relativ hohen IV-Rentneranteil vor allem von Personen aus dem früheren Jugoslawien erklärte der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation in erster Linie mit der Tatsache, dass diese Personen überwiegend in unqualifizierten Jobs und auf dem Bau tätig sind. Sie hätten ein bis fünf Mal höheres Invaliditätsrisiko als Personen mit hohem Schulabschluss und Büro-Jobs.</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-08-04T08:33:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5837129/">
    <title>Richterin vertuscht Amtsmissbrauch</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5837129/</link>
    <description>Ein beliebter und engagierter Lehrer, wird von zahlreichen Staatsfunktionären in zahlreichen Schreiben wahrheitswidrig zum psychisch kranken potentiell gefährlichen Gewalttäter geschrieben. Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz möchte darin keinen Amtsmissbrauch erkennen. Sie betrachtet den Mobbing-Fall Lehrer H. offensichtlich ebenfalls durch die Brille einer parteiischen Staatsfunktionärin, die nicht Recht, sondern Macht spricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mittels Tatsachenverdrehungen, Beschönigungen, Behauptungen und Verkürzungen stellt die Richterin lic. iur. Liselotte Henz den neun Mobbing-Akteuren einen Persilschein aus. Ganz nach Drehbuch wird Lehrer H. auch von ihr nicht im Geringsten ernst genommen und aus einem brisanten Tondokument sogar vorsätzlich verkürzt zitiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Am Ende der Aufnahme, als der Notfallpsychiater ihm eröffnet, er solle in eine Klinik, weist er ihn gar mit den Worten aus dem Haus, es werde ihm jetzt zu blöd, jetzt werde das Spiel ernst.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit möchte die Richterin den Eindruck erwecken, Lehrer H. sei ein unberechenbarer potentieller Gewalttäter, der jeder Zeit ausrasten kann und aus einem Spiel blutigen Ernst machen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tat und Wahrheit werden die Äusserungen von Lehrer H. vorsätzlich einmal mehr rechtswidrig verkürzt wiedergegeben. Eine Tonbandaufnahme des Gesprächs mit einem Notfallpsychiater beweist, dass Lehrer H. weder einen Selbstmord, noch ein Blutbad plant, sondern mit juristischen Schritten die Mobbing-Attacken der diversen Staatsfunktionäre abwehren will. Der Original-Ton von Lehrer H. lautet wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Jetzt wird es mir einfach zu blöd, jetzt möchte ich Sie gerne bitten, aus meiner Wohnung zu gehen. Und ganz nett bitte ich Sie. Und ganz ohne Drohung, denn jetzt wird das Spiel für mich ernst und dann ist es kein Spiel mehr, dann geht es nur noch über das Juristische.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weshalb zitiert die Richterin den schwer gemobbten Lehrer vorsätzlich verkürzt? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offensichtlich geht es hier um eine Form von staatlicher Realitätskontrolle, wie sie Orwell in seinem Roman 1984 vortrefflich beschrieben hat. Dort ist der Staat dazu ermächtigt, mit wahrheitswidrigen Aktenkonstruktionen die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft zu manipulieren. Totalitäre Regierungen nutzen dieses Mittel, um das Volk damit zu beherrschen. Eine kleine Elite herrscht mittels Macht der Lüge über den Rest des Volkes. Das funktioniert nur, wenn auch Richterinnen und Richter bei diesem bösen Spiel mitmachen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist davon auszugehen, dass auch Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz vorsätzlich massiv ihr Amt missbraucht. In einem Rechtsstaat haben die Richterinnen und Richter nicht die Aufgabe, die Wahrheit zu vertuschen, sondern zu sie zu erkennen und zu benennen. Offensichtlich ist der Kanton Basel- Stadt entweder kein Rechtsstaat, oder die Richterin lic. iur. Liselotte Henz hat eine strafbare Handlung begangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Art 312 StGB lautet wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Amtsmissbrauch ist  ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft und die Rekurskammer werden wahrscheinlich auch das strafrechtlich relevante Vorgehen der Richterin beschönigen und die Fakten so verdrehen, dass der integre Lehrer einmal mehr als gefährlicher Querulant dargestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.dieterwunderlich.de/Orwell_1984.htm&quot;&gt;http://www.dieterwunderlich.de/Orwell_1984.htm&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/5787707/&quot;&gt;http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/5787707/&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-07-22T09:29:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5835422/">
    <title>Schlappe für Ersten Staatsanwalt Dr. Thomas Hug</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5835422/</link>
    <description>Nicht nur Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger überschreitet gerne ihre Kompetenzen, auch ihr oberster Chef der Erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug wurde vor kurzem von der Rekurskammer des Basler Strafgericht zurückgepfiffen. Dr. Thomas Hug hatte gegen zahlreiche Strafanzeigen, welche Lehrer H. gegen seine Chefin OS Rektorin Gaby Jenö eingereicht hatte, einen Nichteintretensbeschluss verfügt. Mit Entscheid vom 17.7.09 hat die Rekurskammer des Basler Strafgerichts diesen mehr als fragwürdigen Beschluss jetzt wieder umgekippt: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;&quot;Der angefochtene Nichteintretensbeschluss wird in Bezug auf die im Privatklageverfahren zu behandelnde Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede aufgehoben. Ausserdem ist die Begründung des Nichteintretensbeschlusses und auch des Einsprache-Entscheides des Ersten Staatsanwaltes doch eher knapp ausgefallen, gerade im Vergleich etwa mit dem Einstellungsbeschluss des Staatsanwaltschaft vom 12.2.08 i.S. Lehrer H.) Unter diesen Umständen rechtfertigt es sich, für das vorliegende Rekursverfahren auf die Erhebung von Kosten und einer Urteilsgebühr zu verzichten.&quot;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hätte Lehrer H. nicht Rekurs erhoben, wären die beiden Strafanzeigen gegen Gaby Jenö wegen Verleumdung und übler Nachrede rechtswidrig von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Jetzt wird die Wahrscheinlichkeit immer grösser, dass die Privatklage von Lehrer H. nach 3 Jahren Irrlauf durch den Instanzenweg in den nächsten Jahren doch noch zur Verhandlung kommt. OS Rektorin Gaby Jenö hatte vor bald drei Jahren den beliebten Lehrer H. als psychisch kranken potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verunglimpft, um ihm anschliessend zwei Mal rechtswidrig zu kündigen. In ihrer forschen Art, hatte sie den völlig integren Lehrer H. sogar mit Günther Tschanun verglichen, welcher in einem Arbeitskonflikt mehre Arbeitskollegen erschossen hatte. Lehrer H. ist allerdings immer noch putzmunter und freut sich auf den Tag, wo seine Chefin wegen Verleumdung und übler Nachrede verurteilt wird. Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude.</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-07-21T10:54:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5829223/">
    <title>Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger begeht Kompetenzüberschreitung</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5829223/</link>
    <description>Mit Beschluss vom 12.2.08 stellte Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger eine Privatklage wegen Ehrverletzung gegen OS Rektorin Gaby Jenö ein. Allerdings war die Staatsfunktionärin überhaupt nicht dazu befugt, die Privatklage betr. Übler Nachrede einzustellen. Jedes Kind weiss, dass Ehrverletzungsdelikte bekanntlich sog. Antragsdelikte sind, die nicht in den Kompetenzbereich der Staatsanwaltschaft fallen. Mit diesem peinlichen Fehler dürfte sich die umstrittene Staatsanwältin einmal mehr in die Nesseln gesetzt haben. Wer derart inkompetent handelt, sollte eigentlich nicht in einer Strafverfolgungsbehörde arbeiten. Auch der Erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug fand keinerlei Hinweise für eine Kompetenzüberschreitung seiner Mitarbeiterin. Einzig Lehrer H. schaute der fehlbaren Staatsanwältin auf die Finger. Mit Beschluss vom 16.5.09 stellte die Rekurskammer des Basler Strafgerichts folgendes fest: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Gabriele Jenö auch in diesem Punkte eingestellt, was indes mangels sachlicher Zuständigkeit nicht in ihrer Kompetenz liegt. Sie hätte das Verfahren insoweit an die Abteilung Privatklagen des Strafgerichts zurück überweisen müssen. Der Einstellungsbeschluss ist somit in diesem Punkte aus formellen Gründen aufzuheben und die Akten gehen zur Beurteilung der Privatklage PK 391/2006 an diese Abteilung.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Staatsanwältin lic. iur Eichenberger hatte das völlig korrekte Verhalten des unbescholtenen Lehrers als rechtsmissbräuchlich bezeichnet, und dessen rechtmässiges Vorgehen als querulatorische Anzeigenerstattung verunglimpft. Auch damit war Lehrer H, nicht einverstanden und rekurrierte erneut bei der Rekurskammer des Basler Strafgerichts. Diese verfügte am 16.5.09 folgendes:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Nachdem das Strafverfahren gegen den Rekurrenten wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden mangels hinreichenden Tatbestandes in subjektiver Hinsicht und das Strafverfahren betreffend Drohung wegen Rückzugs des Strafantrags mit Beschluss der Staatsanwaltschaft vom 23.3.07 eingestellt worden war, sah sich der Rekurrent zur Gegenoffensive in Form von mehreren Anzeigen, u.a. jene vom 26.4.07 gegen Gabriele Jenö veranlasst. Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall beschäftigten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i.S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten des eingestellten Verfahrens gehen somit zu Lasten des Staates.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut  Personalrekurskommission kann schwerwiegendes Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als schwere Pflichtverletzung zur Kündigung führen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Damit schon eine einmalige Pflichtverletzung für eine Kündigung genügt, muss sie schwer sein. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers in die künftige ordnungsgemässe Aufgabenerfüllung wesentlich beeinträchtigt ist, oder aber der Verbleib der betroffenen Person an der Arbeitsstelle das Vertrauen des Volkes in das ordnungsgemässe Funktionieren des Staates erschüttern würde.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.onlinereports.ch/Politik.110+M53a846c9412.0.html&quot;&gt;http://www.onlinereports.ch/Politik.110+M53a846c9412.0.html&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-07-17T16:19:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5824973/">
    <title>Frau wegen Übler Nachrede verurteilt</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5824973/</link>
    <description>Wiederholt hatte eine Frau behauptet, ihr ehemaliger Lebensgefährte habe das gemeinsame Kind unsittlich berührt. Das Bezirksgericht Frauenfeld hat sie nun wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Er wisse nicht mehr, wie er sich zur Wehr setzen solle, erzählt der Mann vor der Verhandlung. Er hat seine ehemalige Lebensgefährtin wegen Ehrverletzung angezeigt. Während der Verhandlung würdigt die Frau ihn mit keinem Blick. Sie erzählt dem Gericht ihre Version der Geschichte. Eines Nachts sei sie erwacht und habe ihren damaligen Partner überrascht, wie er der damals dreijährigen Tochter über den Rücken gestrichen habe, ihr Höschen hochgeschoben habe und den Po berührte. Als Mutter sei sie dafür verantwortlich zu solchen Handlungen «Stopp» zu sagen. Ihr ehemaliger Lebenspartner stehe auf junge Mädchen, dies sei auch der Grund, warum er sie verlassen habe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fall wurde untersucht, der Mann durfte seine Tochter nur noch unter Aufsicht sehen. Er habe darunter sehr gelitten und sich sehr viele peinliche Fragen gefallen lassen müssen, erklärte der Anwalt des Mannes dem Gericht. «Einmal hat das Kind einen Pyjama getragen, das nächste Mal nur Höschen, einmal ist mein Mandant angeblich ins Kinderbett gestiegen, bei einer anderen Version hat sich das Ganze im Ehebett abgespielt.» Dass diese Behauptungen frei erfunden waren, habe sich bestätigt. Das Gericht hat eine «Nichteintretensverfügung» erlassen. Ein Antrag der Frau auf Einschränkung des Besuchsrechts wurde zudem abgewiesen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besuchsrecht verweigert &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kindsmutter habe dann rechtswidrig das Besuchsrecht verweigert und einen erneuten Antrag, diesmal zur Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts, gestellt. Und wieder habe sie den Verdacht des sexuellen Missbrauchs ins Spiel gebracht. «Sie versucht planmässig, den guten Ruf meines Klienten zu untergraben», so der Anwalt. Vor einem Jahr sei der Frau gerichtlich untersagt worden, weiterhin solche Verdächtigungen gegenüber Dritten zu äussern. Nur wenige Tage später habe die Frau diese Vereinbarung missachtet und bei der Fachstelle für Kinderschutzfragen erneut ihre Anschuldigungen eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wertete das Bezirksgericht als klaren Verstoss. Die Frau wurde der üblen Nachrede für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrensgebühren von 800 Franken übernehmen und 2000 Franken an den Kläger bezahlen. «Es hat nie einen Beweis gegeben, dass ein Missbrauch stattgefunden hat», sagte die Gerichtsvorsitzende. Die Beklagte habe deshalb dem Gericht zugesichert, solche Verdächtigungen nicht mehr zu verbreiten. Daran habe sie sich aber nicht gehalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Urteilsverkündung atmete der Mann auf, während seine ehemalige Lebenspartnerin weinend den Gerichtssaal verliess.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://basilisk.twoday.net/stories/5753532/&quot;&gt;http://basilisk.twoday.net/stories/5753532/&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-07-15T16:07:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5798271/">
    <title>Bildungsdirektoren werden vernünftig!</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5798271/</link>
    <description>OLTEN SO - Die Bildungsdirektoren der Kantone AG, BL, BS und SO lassen ihren Plan fallen, die Basistufe an der Volksschule gemeinsam einzuführen. Sie verzichten vorerst auf einen Staatsvertrag zum Bildungsraum Nordwestschweiz, wollen aber die Zusammenarbeit fortsetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Basisstufe, die Fusion von Kindergarten und Primarschule, werde nicht mehr weiterverfolgt, teilten die Bildungsdirektoren in Olten SO an einer gemeinsamen Medienkonferenz mit. Der Schuleintritt werde auf der Basis des Kindergartens neu konzipiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Verzicht auf die Basisstufe reagieren die Regierungen von BL, BS und SO auf die heftige Kritik der Parteien und Verbände in der Vernehmlassung. Im Aargau hatte das Volk in einer Abstimmung im Februar die Einführung der Basisstufe mit 65 Prozent Nein-Stimmen verworfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gemeinsame Schulstruktur in den vier Kantonen bleibe jedoch ein Ziel, betonten die Bildungsdirektoren. Die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) solle in den Kantonen entsprechend ihrer «Ausgangslagen je auf eigenem Weg» umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kantonsregierungen von BL, BS und SO wollen ihren Parlamenten den HarmoS-Beitritt in diesem Jahr beantragen. Der Beitritt war in den Vernehmlassungen auf Zustimmung gestossen. Im Aargau wird die Regierung erst im Herbst entscheiden, wie es nach dem Volksnein zur Reform der Volksschule weitergehen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die Ferne gerückt ist auch ein Staatsvertrag zum Bildungsraum Nordwestschweiz. Die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss seien zur Zeit noch nicht gegeben, hiess es.</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-07-02T08:48:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://basilisk.twoday.net/stories/5792456/">
    <title>Regierungsrat Eymann mauschelt weiter</title>
    <link>http://basilisk.twoday.net/stories/5792456/</link>
    <description>Wer im Basler Erziehungdepartement so arbeitet, wie es dem Departementsleiter Dr. Christoph Eymann gefällt, erhält jährlich eine Anerkennungsprämie im Wert von 3000 Franken. Obwohl das Basler Personalgesetz Offenheit, Vertrauen und Fairness als oberste Richtlinie propagiert, scheint sich Eymann nicht an diese Vorgaben zu halten. Regelmässig kommen Eymanns hochgestellte Chef-Beamten in den Genuss der begehrten Prämie. Eymann möchte nicht bekanntgeben, wer diese Chefbeamten sind, weil er nicht will, dass &quot;verdiente&quot; Mitarbeiter in irgendeiner Weise negativ betroffen werden. BAZ hat recheriert und in Erfahrung gebracht, dass vor allem die loyalen Kadermitarbeiter Eymanns von der Prämienverteilung profitieren. Auch OS Rektorin Gaby Jenö hat schon ein Couvert vom Chef bekommen. Sie hat es 2006 fertig gebracht, einen beliebten OS-Lehrer als potentiell gefährlichen Selbstmörder und Amokläufer zu verleumden, um diesem anschliessend zwei Mal unrechtmässig zu kündigen. Auch der Ressort-Leiter Bildung Hans Georg Signer freut sich über einen Zustupf seines Chefs. Signer ist immerhin verantwortlich für eine gigantische Schulreform, die an den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und Lehrkräften völlig vorbeizielt. Auch Thomas Baerlocher Personalchef der Lehrerinnen und Lehrer kann steuerfreies Sackgeld gut gebrauchen. Als Gegenleistung veranlasst Baerlocher auf Geheiss seines Chefs Psychiatrisierungen unbequemer Lehrkräfte. Die intransparente Vergabe der Anerkennungsprämien verschlechtert das Klima an den Basler Schulen zusätzlich. Auch SP-Grossrat und Lehrer Daniel Goepfert kritisiert den Leiter des ED heftigst. Allerdings ist die ungerechte Prämienverteilung nur die Spitze des Eisberges. Der ehemalige GPK-Präsident Jan Goepfert ist im Besitz von Unterlagen, die klar beweisen, dass im Departement Eymann nicht nur die Gelder intransparent fliessen, sondern auch die Personalpolitik des Arbeitgebers Basel-Stadt äusserst fragwürdig umgesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://bazonline.ch/basel/stadt/Praemienverteilung-in-der-Basler-Verwaltung-sorgt-fuer-Unmut/story/30174017&quot;&gt;http://bazonline.ch/basel/stadt/Praemienverteilung-in-der-Basler-Verwaltung-sorgt-fuer-Unmut/story/30174017&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/08/28/42126-gedanken-zum-freitod-eines-os-lehrers/&quot;&gt;http://verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/08/28/42126-gedanken-zum-freitod-eines-os-lehrers/&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>Supervisor</dc:creator>
    
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 Supervisor</dc:rights>
    <dc:date>2009-06-29T12:36:00Z</dc:date>
  </item>


<textinput rdf:about="http://basilisk.twoday.net/search">
   <title>find</title>
   <description>Search this site:</description>
   <name>q</name>
   <link>http://basilisk.twoday.net/search</link>
</textinput>


</rdf:RDF>
