Mittwoch, 18. Januar 2012

Strafanzeige gegen Regierungsrat Eymann

Lehrer H. hat genug. Seit über fünf Jahren wehrt er sich gegen eine Mobbingkampagne, die ihn anscheind in seiner Existenz vernichten will.

Vor über fünf Jahren wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö entlassen, weil er sich nicht von einem staatlich bestellten Psychiater begutachten lassen wollte. Jetzt hat er auch noch zahlreiche Strafanzeigen am Hals wegen angeblicher Rufschädigung und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Zu den Anzeigestellern gehören ausgerechnet die Staatsfunktionäre, die für das mehrjährige Mobbing verantwortlich waren. Auch Regierungsrat Eymann hat mit seiner Unterschrift vom 16.11.2010 beantragt, Lehrer H. wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Allerdings bestreitet Lehrer H. vehement, diese Straftaten begangen zu haben. Aus seiner Sicht wurden nicht rufschädigende Lügen ins Netz gestellt, sondern knallharte Fakten, welche die üble Personalpolitik im Basler Erziehungsdepartement beleuchten.

Unterdessen hat Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Regierungsrat Eymann eingereicht. Er wirft dem Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements vor, sich mit seinem sog. „Schlusspunkt-Schreiben“ vom 13.12.06 in ein laufendes Verfahren eingemischt zu haben. Eymann habe in seinem Brief das massive Mobbing gegen H. vorsätzlich vertuscht und behauptet, die Entlassung des Lehrers sei rechtmässig erfolgt. Fakt ist, dass das Verwaltungsgericht ein Jahr später klar feststellte, dass die Kündigung missbräuchlich war.

Akten belegen, dass Regierungsrat Eymann ein Telefongespräch mit Dr. Andreas Faller von den Gesundheitsdiensten geführt hat. Auf Grund dieses Telefongesprächs unternahmen die Basler Gesundheitsdienste alles, um Lehrer H. zwangsweise zu psychiatrisieren. Allerdings misslang der hinterlistige Plan. Lehrer H. liess sich nicht aus der Ruhe bringen und stellte die für das Erziehungsdepartement peinlichen Fakten ins Internet.

Dass Dr. Christoph Eymann sämtliche Hilferufe von Lehrer H. systematisch ignorierte, wirft ein seltsames Licht auf den Leiter des Erziehungsdepartements, der sich zu Beginn seiner Amtstätigkeit mit der Aktion "Help Our Teachers" bei den Basler Lehrerinnen und Lehrern beliebt machen wollte. Regierungsrat Dr. Christoph Eymann dürfte seine Sorgfaltspflicht massiv verletzt haben, indem er Lehrer H. nie zu einem klärenden Gespräch eingeladen hat.

Um die Rolle von Dr. Christoph Eymann in der gegen H. gerichteten Mobbing-Kampagne zu klären, hat der Lehrer jetzt seinerseits Strafanzeige gegen Regierungsrat Eymann eingereicht. Falls sich der Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Falschen Anschuldigung erhärtet, müsste der angeschlagene Regierungsrat von seinem Amt zurücktreten.

http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2012/01/dr-christoph-eymann-vorsteher-basler.html

Mittwoch, 11. Januar 2012

Behördenterror gegen Rechtsanwalt

Ein Anwalt hielt heute die Basler Behörden auf Trab. Sein Kampf gegen die BVB und die Polizei gipfelte in einem Einsatz der Feuerwehr und einer Sperrung der Clarastrasse.

Die Trams konnten heute während einer Stunde nicht durch die Clarastrasse fahren, weil die Feuerwehr die Strasse für den Aufbau eines Sprungkissens beanspruchte.

Die Clarastrasse wurde am Mittwochmorgen nach 9 Uhr für rund eine Stunde zwischen Claraplatz und Hammerstrasse für jeglichen Verkehr gesperrt. Drei Tramlinien mussten umgeleitet werden. Grund für die Sperrung war ein Einsatz der Feuerwehr, die vor einem Haus ein Sprungkissen aufstellen musste, da ein Mann gedroht hatte, sich aus dem Fenster zu stürzen. Dieser Mann, ein Anwalt aus Arlesheim, nennen wir ihn Fritz Drechsler*, der in der Clarastrasse sein Büro hat, bekam kurz vorher Besuch von der Polizei. Die Beamten wollten ihn zur Staatsanwaltschaft bringen. Der 49-Jährige hatte seinem Termin beim Staatsanwalt nicht Folge geleistet.

Drechsler weigert sich jedoch standhaft, den Beamten die Türe zu öffnen. Die Polizei macht ihn darauf aufmerksam, dass sie nun den Schlüsseldienst anfordert, um die Türe öffnen lassen. Der Anwalt fürchtet um sein Anwaltsgeheimnis und droht den Beamten damit, sich aus dem Fenster zu stürzen. Damit nimmt die Geschichte ihren Lauf: Die Feuerwehr wird gerufen und beginnt das Sprungkissen aufzustellen. In der Zwischenzeit ruft Drechsler bei der BaZ-Redaktion an und wettert über die Polizei. Man habe ihm nicht sagen wollen, worum es ginge. Man wolle ihn einpacken, einfach so. «Ich kann doch der Polizei nicht die Türe öffnen, das ist schliesslich ein Anwaltsbüro!», empört sich Drechsler. Er befürchtet, dass die Beamten seinen Computer und alle Dokumente durchforsten würden und damit das Anwaltsgeheimnis verletzen. Er sei keineswegs suizidal. Die Äusserung sei nur aus der Not geboren. Immer wieder betont Drechsler, dass er nicht wisse, was die Polizei von ihm wolle. Polizeisprecher Klaus Mannhart kann mit Verweis auf den Datenschutz keine Details nennen und spricht von einem «laufenden Verfahren» gegen den Mann.

Strafanzeige gegen die BVB abgewiesen

Langsam dämmert es auch Drechsler, weswegen die Polizei vor seiner Türe stehen könnte. Er habe unzählige Male bei der Polizei interveniert wegen der lärmenden Trams in der Clarastrasse. Wegen des Lärms könne er kaum noch telefonieren. «Besonders nachts ist der Krach unerträglich,» sagt der 49-Jährige, der nach eigenen Angaben häufig abends und in die Nacht hinein arbeitet. Er sei wiederholt auf dem Claraposten vorstellig geworden. Bestimmt 15 Mal habe er schon versucht, Strafanzeige gegen die BVB zu erstatten. Jedes Mal hätten die Beamten sich geweigert, die Anzeige entgegen zu nehmen. Einmal, es war im letzten Herbst, war Drechsler wieder auf dem Posten und wollte sein Anliegen anschaulich darstellen. Er nahm ein Becher voll Wasser und stellte ihn vor den Polizisten und wartete bis ein Tram vorbeifuhr. «Es gab richtige Wellen im Wasser!», empört sich Drechsler noch heute. Den Polizisten erschütterte dies jedoch wenig. Er lehnte nach Angaben Drechslers die Anzeige gegen die BVB erneut ab. «Da wurde ich so wütend, dass ich dem Herrn das Wasser ins Gesicht geschüttet habe», sagt Drechsler. Anschliessend seien die Polizisten auf ihn los gegangen und hätten ihn mit Gewalt verhaftet. «Ich hatte danach zahlreiche Schürfwunden».

Dieser Vorfall ist nicht das einzige Rencontre mit der Polizei, das dem Anwalt in unliebsamer Erinnerung blieb. In einer E-Mail an Regierungsrat Hanspeter Gass, das Drechsler selbstlos an die BaZ weitergeleitet hat, schreibt er: «Zwei Mal wurde ich (nach der Verhaftung, Anm. d. Red.) dazu gezwungen, aus der Toilette zu trinken, davon ein Mal im Spiegelhof. Mehrfach haben die Polizisten mir gegenüber unnötig Gewalt angewendet und es offensichtlich genossen». Ein weiteres Mal habe ein Autofahrer ihn absichtlich überfahren wollen. Auch in diesem Fall habe man seine Strafanzeige abgelehnt. «Dass der diensthabende Polizist dazu noch die Beweismittel (Visitenkarten der Zeugen) einfach in den Mistkübel geworfen hat, erstaunt mich bei dieser Polizeikultur nicht mehr», liess Drechsler die Basler Regierung wissen. Antwort hat er nie erhalten. Polizeisprecher Mannhart meint auf Anfrage, von den Anschuldigungen Drechslers sei ihm nichts bekannt.

Vorladung wird erneut verschickt

Heute kam Drechlser glimpflicher davon. Der Anwalt konnte die Beamten davon überzeugen, dass er keinen Sprung aus dem Fenster beabsichtige und dass er die Vorladung, die ihm Ende Dezember per Einschreiben geschickt wurde, nicht abholen konnte, weil er krank war. Man einigte sich darauf, dass die Behörden Drechsler noch einmal eine neue Vorladung auf dem Postweg zukommen lassen. Die Beamten zogen wieder ab und das Sprungkissen vor dem Haus konnte abgebaut werden. Anschliessend lärmten die Trams wieder durch die Clarastrasse. Richtig geniessen konnte Drechsler die einstündige Zwangspause der BVB jedoch nicht. Dies dürfte den Anwalt, der nach eigenen Angaben schon wiederholt unfreiwillig – und zu Unrecht – Zeit in der Universitären Psychiatrischen Kliniken verbracht hat, nicht davon abhalten, weiter gegen die Behörden wie Don Quijote gegen Windmühlen zu kämpfen.

*Name der Redaktion bekannt

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Erneute Blamage für Staatsanwältin Eva Eichenberger

Wegen erheblichen Zweifeln sprach das Basler Appellationsgericht einen 55-jährigen Mann vom Vorwurf von Sexualdelikten an seiner eigenen Tochter frei. Bereits das Strafgericht war vor knapp zwei Jahren zu einem Freispruch «in dubio pro reo» gelangt.

Staatsanwältin Eva Eichenberger warf dem seit seiner Jugend in der Schweiz wohnhaften Österreicher vor, seine heute 20-jährige Tochter während Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Anklage lautete auf mehrfache sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit einem Kind.

Der Mann bestritt die sexuellen Übergriffe vor erster und jetzt auch vor zweiter Instanz vehement: Nie, nie sei etwas passiert, er habe diese Krankheit nicht, sagte er auch vor dem Appellationsgericht immer wieder.

Was die Tochter dazu bewogen hatte, ihn zu beschuldigen, könne er nicht erklären, hielt er fest. Als mögliche Gründe nannte er ihre psychischen Probleme und dass sie die Scheidung der Eltern nicht verkraftet habe.

Die junge Frau hatte Ende Januar 2009 Anzeige erstattet. Der Vater sass während rund eines Jahres in Untersuchungshaft. Nach dem erstinstanzlichen Urteil und der sofortigen Appellation der Staatsanwältin im Januar 2010 entliess ihn das Appellationsgericht unter Auflagen aus der Haft.

Er habe zur Ex-Frau und den beiden Töchtern keinen Kontakt, sagte der Mann nun bei der Verhandlung vor dem Appellationsgericht. Die Tochter wurde in zweiter Instanz nicht mehr befragt.

Staatsanwältin Eva Eichenberger, hielt auch nach der Befragung des Mannes vor Appellationsgericht an ihren Vorwürfen fest und forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Die Vertreterin des mutmasslichen Opfers verlangte nebst einer Verurteilung gemäss Anklage eine Genugtuung von 60'000 Franken.

Die zur Verfügung stehenden Beweise reichten nicht für einen Schuldspruch, fasste der Vorsitzende des Appellationsgerichts das Ergebnis der Würdigung zusammen. Aufgrund der psychischen Probleme des Opfers wäre ein aussagepsychologisches Gutachten angebracht gewesen.

Alle Richterinnen und Richter hätten erhebliche Zweifel gehabt. Die Staatsanwältin erklärte gegenüber der sda, dass sie vermutlich auf einen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht verzichten werde.

Das Strafgericht hatte bei seinem erstinstanzlichen Freispruch festgehalten, dass im Falle eines Schuldspruchs die vorgeworfenen Taten wegen ihrer Schwere wohl mit rund 12 Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen gewesen wären.

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Fall Zunamis: Verschwörung oder Sexualdelikt?

Heutzutage braucht es wenig, um Männer in ihrer Existenz vorsätzlich zu zerstören. Es braucht dazu zwei Frauen, die sich gegenseitig absprechen, eine Staatsanwältin, deren Ziel es ist, möglichst viele Männer zu kriminalisieren und eine Richterin, die auch ohne psychiatrisches Gutachten, den beiden Frauen jedes Wort glaubt. Was wie eine Verschwörung tönt, ist heute am Basler Strafgericht zur Realität geworden.

Über mehrere Monate hinweg soll ein Heimleiter des Vereins Zunamis Sex mit Bewohnerinnern gehabt haben. Der angeklagte Heimleiter des nicht mehr existierenden Basler Vereins Zunamis sieht sich als Opfer einer gross angelegten Verschwörung. Zwei junge Frauen mit Jahrgang 1994 und 1992 werfen dem 38-Jährigen vor, dass er mit ihnen mehrmals diverse sexuelle Handlungen bis und mit Geschlechtsverkehr vollzogen habe. Mit diesen Vorwürfen konfrontiert, sagte er gestern vor dem Basler Strafgericht: «Nein, das stimmt nicht.» Mehr nicht. Bereits in der Einvernahme ging er nicht näher auf die ihm vorgeworfenen Delikte ein. Er kündigte dies für die Hauptverhandlung an. Doch er bricht sein Schweigen nicht. «Das wirft ein miserables Licht auf ihn», klagt Staatsanwältin Eva Eichenberger in ihrem Plädoyer, die dafür bekannt ist, Männer möglichst lange in Untersuchungshaft schmoren zu lassen. Sie wirft dem schweizerisch-deutschen Doppelbürger folgenden Straftatbestand vor: mehrfache sexuelle Handlungen mit Abhängigen und mehrfache Ausnützung eine Notlage. Der Heimleiter zeige weder Einsicht noch Reue. Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine Ausnützung der Höchststrafe: 39 Monate Gefängnis.

Pflichtverteidiger Alexander Sami hingegen plädiert auf Freispruch. Er wirft den Opfern fehlende Glaubwürdigkeit vor, unter anderem da sie aus einem bestimmten Grund in betreuten Wohngruppen lebten: wegen psycho-sozialer Schwierigkeiten. In der gestrigen Verhandlung hat er ein psychiatrisches Gutachten beantragt - und damit eine erste Niederlage erlitten. Das Gericht könne die Glaubwürdigkeit sehr wohl selber einstufen, argumentiert Strafgerichtspräsidentin Kathrin Giovannone.

Die Staatsanwältin hält die beiden Opfer für absolut glaubwürdig. Dafür spreche, dass beide in ihren Aussagen viele Details erwähnten, die für die Beweislage nicht wichtig seien. Zum Beispiel spricht die heute 19-Jährige von einer «Trauerweide», unter der erste sexuelle Avancen stattgefunden hätten. Eine typische Lügnerin hingegen würde allgemein von «Baum» sprechen, argumentiert die Staatsanwältin und gibt damit eine Anleitung für alle Frauen, die in Zukunft gerne Opfer spielen möchten. Als die Gerichtspräsidentin die junge Frau fragt, was heute anders wäre, wäre sie im Juli 2010 nicht in Zunamis eingetreten, drückt sie wie auf Kommando auf die Tränendrüsen: «Ich habe jede Nacht Albträume.» Ob die beiden Frauen den Mann allenfalls verführt haben könnten, da bei den Sexspielen keinerlei Gewalt im Spiel war, scheint weder die Staatsanwältin noch die Richterin zu interessieren. Später meint die Staatsanwältin, dass der Gefühlsausbruch des angeblichen Opfers nicht hysterisch gewirkt habe. Obwohl noch nicht klar ist, ob die junge Frau ihre Schule erfolgreich beenden kann, hat sie bereits eine klare Vorstellung, was sie werden will: Sozialpädagogin oder Lehrerin.

Auch der angebliche Täter möchte auf diesem Gebiet tätig bleiben: «Das ist meine Berufung.» Eines seiner raren Geständnisse vor dem Strafgericht erschwert dies aber: «Ja, ich habe keine Diplomarbeit abgegeben.» Der Mann hat sich gegenüber dem Basler Erziehungsdepartement als Sozialpädagoge ausgegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch in zwei hängigen Verfahren gegen ihn: wegen Urkundenfälschung und Vermögensdelikten in Zusammenhang mit Zunamis. Der Angeklagte wurde bereits früher wegen Vermögens- und Betäubungsmitteldelikten verurteilt. Ein letztes Mal soll er, laut Eichenberger, seine kriminelle Energie im Waaghof demonstriert haben: Er soll versucht haben, illegal Akten zu kopieren. In Wirklichkeit liess die willkürlich agierende Staatsanwältin den Angeschuldigten die Akten, trotz Akteneinsichtsrecht, nicht kopieren. Dass ein Mann, der zu seiner Verteidigung die Akten kopieren möchte „narzisstisch und grössenwahnsinnig“ sein soll, ist für Menschen mit gesundem Rechtsempfinden nur schwer nachvollziehbar. Die Ansichten von Staatsanwältin Eva Eichenberger sind bekanntlich nicht immer leicht verständlich.

Der Heimleiter des Vereins Zunamis ist heute Morgen vom Basler Strafgericht zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 2.75 Jahre und einer Geldstrafe von mehreren zehntausend Franken verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige während seiner Tätigkeit zwei Bewohnerinnen über mehrere Monate sexuell missbraucht hatte. Der Tatbestand der mehrfachen sexuellen Handlung mit Abhängigen und mehrfacher Ausnützung der Notlage sei vollumfänglich erfüllt, befand das Gericht.


http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/ist-eines-der-maedchen-schwanger-von-ihm-170392

http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/blaulicht/verurteilung-eines-heimleiters-wirft-fragen-zum-erziehungsdepartement-auf-117539106

Freitag, 9. Dezember 2011

Zum Gedenken an Anton Göldi

Anton Göldi* ist tot. Er wurde von Staatsanwältin Eva Eichenberger wegen angeblicher Vergewaltigung angeklagt. Die haltlosen Beschuldigungen der Staatsanwältin dürften den sympatischen IV-Rentner in den Tod getrieben haben.

Aruba (27)*, das angebliche afrikanische Opfer einer angeblichen mehrfachen Vergewaltigung durch den Basler IV-Rentner Anton Göldi (63)*, redete sehr leise. Dafür schluchzte sie immer wieder sehr laut, als sie ihr angebliches «Martyrium» vor dem Basler Strafgericht schilderte. Anton Göldi, musste sich wegen angeblicher Vergewaltigung vor dem Gericht verantworten, denn die viel jüngere Aruba, in die er sich einst «unsterblich» verliebt und die er geheiratet hatte, hatte ihn bei der Basler Staatsanwaltschaft angezeigt.

Für Göldi, der sich zuversichtlich mit seinem Gesicht vor die Fotokamera stellte, war nach acht Stunden Gerichtsverhandlung eines klar: «Ich konnte ihre Aussagen ja nur per akustischer Übertragung in einem Nebenzimmer anhören. Aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass sie mit ihren absolut verworrenen und verwirrenden Aussagen das Gericht überzeugen konnte. Sonst würde ich wirklich jedes Vertrauen in die Basler Justiz verlieren.» Aruba, die immer noch mit Göldi verheiratet war, hatte ihren Mann erst wegen mehrfacher Vergewaltigung angezeigt, nachdem er angekündigt hatte, dass er die Ehe mit ihr annulieren wolle. Das hätte wohl bedeutet, dass Aruba wieder nach Afrika zurückkehren müsste. Die Anklage bedeutete umgekehrt, dass Göldi, der vehement jede Schuld von sich wies, ein Martyrium hinter sich hat. Die schon zuvor angeschlagene Gesundheit des IV-Rentners hatte massiv darunter gelitten.

Die Zeugen der Anklage, welche die Staatsanwaltschaft aufgeboten hatte, schienen kaum Licht in das wirre Dunkel dieser Anklage zu bringen. Donald Stückelberger, der Anwalt des Angeklagten, konnte «nicht verstehen, dass die Basler Staatsanwaltschaft diesen Fall überhaupt vor Gericht gebracht hat». Stückelberger: «Die Staatsanwältin Eva Eichenberger hätte diese haltlosen Vorwürfe viel besser abklären sollen, bevor sie meinen Mandanten vors Gericht zitierte.» Die Aussagen der Klägerin vor Gericht waren dubios – und "Aruba hatte sich immer wieder in offensichtliche Widersprüche verwickelt, die sicher auch das Gericht erkannt hat», meinte Göldis Verteidiger.
Das Gericht stellte fest, dass Anton Göldi niemanden vergewaltigt hatte. Seine Seele dürfte jedoch an den haltlosen Anschuldigungen einer ehrgeizigen Staatsanwältin zerbrochen sein.

*Die Namen sind der Redaktion bekannt.

http://www.telebasel.tv/archiv.php?show=5212

Freitag, 24. Juni 2011

Hat Gaby Jenö ihr Amt als Leiterin der Basler Sekundarstufe I erschwindelt?

Gaby Jenö ist Leiterin der Basler Sekundarstufe I. Bereits in ihrer Funktion als OS-Rektorin konstruierte sie ein krankhaftes Lügenkonstrukt, um einen engagierten und beliebten Lehrer zu entlassen. Pikantes Détail: Die Leiterin der Basler Sekundarstufe I besitzt gar kein Sekundarlehrerpatent. Trotzdem ist sie von Dr. Christoph Eymann und den entsprechenden Wahlbehörden zur Leiterin der Basler Sekundarstufe I befördert worden. Menschen, die Gaby Jenö näher kennen und unter ihr gelitten haben, bezeichnen Jenö als pathologische Lügnerin. Wer im Internet über Gaby Jenö googelt, kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Die Frau hatte mehrere Strafverfahren am Hals, wurde aber von den entsprechenden Staatsanwältinnen und Richterinnen trotz erdrückender Beweise rechtswidrig freigesprochen. Eine Frage bleibt: Wie will Erziehungsminister Dr. Christoph Eymann vor den Nationalratswahlen der Bevölkerung erklären, warum er eine wahnhafte Person, ohne entsprechendes Diplom, zur Leiterin der Basler Sekundarstufe befördert hat? Darf die Basler Sekundarstufe I wirklich von einer notorischen Lügnerin geleitet werden?

http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2010/04/die-zehn-lugen-der-gaby-jeno.html

http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/06/die-fakten-zum-mobbing-fall-lehrer-h.html

Dienstag, 15. Februar 2011

Kantonsärztin Anne Witschi verlässt den Kanton

Anne Witschi (45), die Basler Kantonsärztin und Abteilungsleiterin des Kantonsärztlichen Dienstes, verlässt den Bereich Gesundheitsdienste des Gesundheitsdepartements per Ende Mai dieses Jahres. Dies teilte die Regierung heute Dienstagnachmittag mit. Sie hatte diese Funktion im Oktober 2003 übernommen. Während ihrer achtjährigen Tätigkeit habe sich der Kantonsärztliche Dienst "vom traditionellen Amt zu einem kundenorientierten Dienstleistungsbetrieb gewandelt". Besonders verdient gemacht habe sich die Ärztin durch die Erarbeitung und Implementierung von Massnahmeplänen bei Infektionskrankheiten gemacht.

Wie Anne Witschi gegenüber OnlineReports ergänzte, hat sie derzeit noch keine konkrete künftige Tätigkeit in Aussicht. Sie habe eine sehr intensive Zeit hinter sich und möchte die Gelegenheit für einen Neuanfang nutzen. Vorstellen könnte sie sich eine Kombination von privatwirtschaftlicher und klinischer Tätigkeit. "Ich arbeite gern konzeptionell und strategisch."

http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-marc-meier-vertrauensarzt-bei-den.html

http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-med-eric-odenheimer.html

Freitag, 11. Februar 2011

Lehrervereins-Präsidentin krank geschrieben!

Die Gerüchteküche um die Binninger FDP-Landrätin und Lehrervereins-Präsidentin Bea Fünfschilling brodelt: Die 62-jährige Sekundarlehrerin mit einem 40 Prozent-Pensum ist seit Mitte Oktober krank geschrieben, besucht aber weiter Landrats- und Kommissonssitzungen und kandidiert ebenso für eine weitere Amtsperiode als Landrätin. In politischen Kreisen und unter Lehrern zirkulierte das Gerücht, Bea Fünfschilling leide an einem Burnout. Dies führte zu Fragen, weshalb sie unter diesen Umständen ihr Parlamentsmandat noch weiter führen könne.

OnlineReports sprach mit Bea Fünfschilling und bat um eine Klärung. Von Burnout sei keine Rede. Hingegen wurde bei ihr im Herbst eine andere ernsthafte medizinische Diagnose gestellt, die eine langwierige Therapie erfordert und die Ausübung ihres angestammten Berufs "bis auf weiteres verunmöglicht". Ihre Arbeitgeber, das Lehrkollegium, die Landratspräsidentin und ihre FDP-Fraktion seien informiert worden. "Die Krankschreibung erfolgte wie üblich aufgrund des ärztlichen Zeugnisses und die Rahmenbedingungen wurden mit allen notwendigen Stellen in Übereinstimmung abgesprochen", sagte Fünfschilling.

Die Politikerin versuche nun, "wenn immer es mein Zustand einigermassen erlaubt, das Landratsmandat und damit meine Pflicht als gewählte Parlamentarierin zu erfüllen". Die Kandidatur als Landrätin habe sie schon lange vor dem Vorliegen der Diagnose angemeldet, sagte sie weiter: "Selbstverständlich gehe ich davon aus, die Krankheit zu überwinden und sehe keinen Grund, weshalb ich nicht weiterhin politisch tätig sein sollte."

Der zuständige Baselbieter Bildungsdirektor und Lehrer-Arbeitgeber Urs Wüthrich (SP), mit dem die Verbandsfunktionärin schon mache Klingen gekreuzt hat, zeigt "Verständnis" dafür, dass Bea Fünfschilling in ihrem schwierigen Prozess das Parlamentsmandat auch zur Pflege von sozialen Kontakten wahrnimmt. Er habe ihr Personaldossier "ganz bewusst nicht angeschaut". Er vertraue darauf, dass sein Personaldienst damit "fair, korrekt und mit Verständnis" umgehe. Eine Vorzugsbehandlung für die Lehrer-Präsidentin gebe es nicht.

Bea Fünfschilling hat ihren Rücktritt als Lehrervereins-Chefin auf Ende des laufenden Schuljahres bereits angekündigt. Zu ihrem Nachfolger dürfte am 30. März Christoph Straumann, der Geschäftsführer und Vizepräsident des "Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland", gewählt werden.

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