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Freitag, 27. November 2009

Willkür am Bundesgericht

Mit Urteil vom 23. November 2009 stützt die strafrechtliche Abteilung unter Mitwirkung von Bundesrichter Favre (Präsident), Bundesrichter Schneider, Bundesrichter Mathys und Gerichtsschreiber Monn die unhaltbaren Entscheide der Basler Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Gaby Jenö und Konsorten. Der Kläger Lehrer H. wird von den Herren Bundesrichter systematisch nicht im geringsten ernst genommen. Die Tatsache, dass Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö als potentieller Selbstmörder und Amokläufer vorsätzlich verleumdet worden ist, stellt für die Herren Bundesrichter keine strafbare Handlung dar. Die Bundesrichter tischen wieder die selben Lügen auf, mit der schon die Vorinstanz den Beschwerdeführer ins Abseits stellen wollte:

"Die Vorinstanz stellt im Zusammenhang mit der Strafanzeige fest, der Beschwerdeführer habe selber eingeräumt, dass seine Chefin seine Äusserungen durchaus als bedrohlich habe empfinden können."

Tatsache ist: Chefin Gaby Jenö hatte Lehrer H. schon als angeblich drohenden psychisch kranken Lehrer dargestellt, bevor sich H. gegenüber einer Kollegin zum Mobbingfall Tschanun äusserte.

Claudia Gass, die Teamkollegin von Lehrer H. äusserte sich während der Befragung durch die Staatsanwaltschaft unmissverständlich:

"Er (Lehrer H.) hat nie erzählt, dass Günther Tschanun Leute erschossen hat und er das auch machen würde."

Dass die Staatsanwaltschaft, die Rekurskommission und das Bundesgericht diese wichtige Zeugenaussage systematisch vorsätzlich totschweigen, beweist klar, dass Lehrer H. von den staatlichen Organen systematisch gemobbt wird. Wenn auch Bundesrichter Ursache und Wirkung vorsätzlich verdrehen und brisante Zeugenaussagen vorsätzlich totschweigen, muss davon ausgegangen werden, dass die behördliche Arroganz der Macht im angeblichen "Rechtsstaat" Schweiz endgültig die Oberhand gewonnen hat. Die befangenen Bundesrichter halten sich strikte an das Drehbuch der staatlichen Mobbing-Truppe und klammern sämtliche Beweise, die gegen Gaby Jenö sprechen, vorsätzlich aus. Einmal mehr suchen die Behörden nicht die Wahrheit, sondern pervertieren diese vorsätzlich in ihr Gegenteil. Mit den üblichen bundesrichterlichen Floskeln wird die sorgfältig erstellte Beschwerde amtlich abgewürgt:

"Es kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführer in Bezug auf die Strafanzeige seiner Chefin tatsächlich Opfer im Sinne von Art. 1 OHG ist. Aber jedenfalls ist auf die Beschwerde, soweit sie die übrigen Beschuldigten betrifft, von vornherein nicht einzutreten, da der Beschwerdeführer insoweit nicht geltend macht, er sei Opfer im Sinne des OHG".

Es ist klar erkennbar, dass die Bundesrichter die Aussagen von Lehrer H. anlässlich seiner zahlreichen Strafanzeigen nicht ein einziges Mal ernst nehmen und nur die verdrehte Version der Vorinstanz berücksichtigen:

"Wenn man demgegenüber von der Vorinstanz willkürfrei festgestellten Sachverhalts ausgeht, ist die die Einstellung des Verfahrens gegen die Chefin wegen Amtsmissbrauchs nicht zu beanstanden."

Obwohl das Bundesgericht sich rechtswidrig nur mit dem von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertuschten Amtsmissbrauch von Gaby Jenö befasst, werden dem Beschwerdeführer Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 4000.-- auferlegt.

Das Bundesgerichtsurteil ist ein Skandal und beweist, dass bundesrichterliche Rechtsprechung in der Schweiz immer mehr zur willkürlichen Machtdemonstration pervertiert: Behörden können in der Schweiz offensichtlich schalten und walten, wie sie wollen. Sie dürfen auch strafbare Handlungen ausführen, wenn sie einen selbstständig denkenden Bürger vorsätzlich fertig machen wollen. Die Gewaltenteilung in der Schweiz ist definitiv ein Märchen. Die Arroganz der Macht herrscht über das ahnungslose Volk. Nur wer mit den Mühlen dieses Systems in Berührung gekommen ist, weiss, dass die Schweiz ein Pseudo-Rechtsstaat ist.

http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/

http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/10/lehrer-h-behordenmobbing-opfer.html

http://verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/10/22/schwere-vorwurfe-gegen-os-rektorin-gaby-jeno/

Donnerstag, 26. November 2009

Willkür am Basler Strafgericht

Heute wollte Lehrer H. wieder einmal einer öffentlichen Verhandlung am Basler Strafgericht beiwohnen. "Verlängerung einer stationären Massnahme" war das Thema der Verhandlung. Allerdings hatte Lehrer H. die Rechnung ohne Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger gemacht. Als diese merkte, dass Lehrer H. im Publikum sass, stellte sie dem Gerichtspräsidenten Dr. Jeremy Stephenson den Antrag, Lehrer H. von der Verhandlung auszuschliessen, da sie in verschiedene Verfahren betr. Lehrer H. involviert sei. Allerdings klärte sie den Gerichtspräsidenten nicht darüber auf, dass Lehrer H. in allen 10 Strafverfahren als Kläger aufgetreten war. Ohne den Lehrer zu befragen, wandelte der befangene Gerichtspräsident Dr. Jeremy Stephenson die öffentliche Verhandlung kurzerhand in eine geschlossene Verhandlung um und verwies Lehrer H. unfreundlich, aber bestimmt zur Türe. Offensichtlich wollte sich die Staatsanwältin nicht ein zweites Mal in ihre Karten blicken lassen: Vor ein paar Monaten hatte Lehrer H. nämlich aufgedeckt, dass lic. iur. Eva Eichenberger massiv ihre Kompetenzen überschritten hatte, als sie eine Privatklage von Lehrer H. vorsätzlich rechtswidrig eingestellt hatte. Allerdings hatte diese schwere Pflichtverletzung für die fehlbare Staatsanwältin keinerlei Konsequenzen. Für Mitarbeitende der Basler Staatsanwaltschaft gilt bekanntlich: Strafverfolgungsbehörden ermitteln nie gegen sich selber.

http://basilisk.twoday.net/stories/5829223/

http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/lic-iur-eva-eichenberger-anwltin-des.html

http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/

Donnerstag, 15. Oktober 2009

Verwaltungsgericht stützt missbräuchliche Kündigung

Unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm (Vorsitz), Dr. Verena Trutmann, Dr. Jonas Schweighauser und Gerichtsschreiberin lic. iur. Barbara Zihlmann Treyer entschied das Basler Appellationsgericht, dass der Rekurs gegen die rechtswidrige Kündigung von Lehrer H. abgelehnt wird. Als Begründung gab die Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm an, es eine schwere Pflichtverletzung von Lehrer H., dass dieser sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe psychiatrisch begutachten lassen. Die Verweigerung dieser Begutachtung käme einer Arbeitsverweigerung gleich, die ebenfalls eine schwere Pflichtverletzung sei. Mit dieser absurden Verdrehung der Tatsachen, macht sich nun auch die oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt völlig unglaubwürdig.

Tatsache ist: Lehrer H. kämpft seit über drei Jahren dafür, endlich seine Arbeit an der Orientierungsschule im Kanton Basel-Stadt wieder aufnehmen zu dürfen. Der Lehrer, der weder arbeitsunfähig, noch krankgeschrieben ist, sondern von der Anstellungsbehörde Gaby Jenö zum potentiellen Gewalttäter verleumdet und rechtswidrig freigestellt worden ist, liess sich allerdings auch von der absurden Urteilsbegründung der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin nicht aus der Ruhe bringen. Gelassen nahm er das unhaltbare Begründungskonstrukt von Dr. Marie-Louise Stamm zur Kenntnis.

Für die Mitarbeiter von Basel-Stadt bedeutet das Urteil des Appellationsgerichts nichts Gutes. Mit diesem völlig willkürlichen Entscheid wird das Basler Personalgesetz in einer unzulässigen Art und Weise rechtswidrig pervertiert. Falls Lehrer H. den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzieht, gilt für die Mitarbeiter des Arbeitgebers Basel-Stadt ab sofort folgende Regelung:

1. Die Anstellungsbehörde darf in Zukunft sämtliche Mitarbeiter ungestraft als potentielle Gewalttäter verleumden, verunglimpfen, freistellen und diese zwingen, sich unfreiwillig von einem bestellten IV-Gutachter psychiatrisch begutachten zu lassen.

2. Mitarbeiter die sich nicht zwangsweise von einem Psychiater des Arbeitgebers begutachten lassen wollen, erhalten umgehend eine Kündigung, wegen angeblicher "schweren Pflichtverletzung".

Mit dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes wandelt das Basler Appellationsgericht auf totalitären Pfaden. In Diktaturen wie der DDR und der Sowjetunion war es üblich, politische Gegner über die Psychiatrie auszuschalten. Mit dem neusten Entscheid des Basler Appellationsgericht werden die verfassungsrechtlich geschützten Grundpositionen des Arbeitnehmers willkürlich verletzt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hört bekanntlich dort auf, wo die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beginnen. Mit ihrem fragwürdigen Entscheid dürfte Dr. Marie-Louise Stamm ihre eigene Doktorarbeit vorsätzlich desavouiert haben. Der totalitäre Zeitgeist ist in der Basler Justiz anscheinend an höchster Stelle angekommen.

http://www.grosserrat.bs.ch/neue_verfassung/rede_neue_verfassung_stamm.pdf

http://openlibrary.org/b/OL4666569M/Weisungsrecht_des_Arbeitsgebers_und_seine_Schranken

http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz

http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/162.100.pdf

Montag, 12. Oktober 2009

Neues vom Bundesgericht

Wer in der Schweiz seine Rechte wahrnehmen will, muss über erhebliche finanzielle Mittel verfügen. So lehnten mit Verfügung vom 8.10.09 die Bundesrichter Favre, Schneider und Mathys den Antrag von Lehrer H. auf unentgeltliche anwaltliche Vertretung mit folgender Begründung ab.

"Innert Frist hat sich der Beschwerdeführer nicht vernehmen lassen. Folglich sind die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege androhungsgemäss abzuweisen."

Gleichzeitig mit diesem Beschluss fordern die drei Bundesrichter Lehrer H. auf, bis zum 30. Oktober 2009 einen Kostenvorschuss von Fr. 5000.- zu bezahlen.

Leider bleibt die Frage, was mit dem Rechtsmittel geschieht, wenn Lehrer H. den happigen Betrag von Fr. 5000.- nicht überweist, ungeklärt. Auf telefonische Anfrage, wollte die zuständige Funktionärin Brillet keine Informationen abgeben. In der Verfügung heisst es:

"Die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses gilt nicht als Rückzug des Rechtsmittels; dieser muss schriftlich erklärt werden."

Zur Erinnerung: Die neu gewählte Stufenleiterin für die Basler Sekundarstufe Gaby Jenö verleumdete den völlig unschuldigen Lehrer rechtswidrig als psychisch kranken, potenziellen Selbstmörder und Amokläufer, um ihn arglistig loszuwerden. Mittels falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verwickelte sie den staatskritischen Lehrer rechtswidrig in ein strafrechtliches Verfahren. Sowohl die Basler Staatsanwaltschaft als auch die Rekurskommission des Basler Strafgerichts beschönigten in ihren Entscheiden
das üble Vorgehen von Gaby Jenö systematisch und schmetterten sämtliche 10 Strafanzeigen gegen den Beamten-Filz ab.

Dass auch das Bundesgericht wenig Interesse daran hat, den Mobbing-Fall Lehrer H. rechtsstaatlich zu behandeln, wird immer wahrscheinlicher.

http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/

http://basilisk.twoday.net/stories/5753532/

http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html

Samstag, 15. August 2009

Ist das Bundesgericht unabhängig?

Lehrer H. staunte nicht schlecht. Zwei Tage nachdem er seine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht eingereicht hatte, bekam er eingeschriebene Post von der Bundesgerichtskanzlei. Darin verfügte die Bundesgerichtskanzlei im Auftrag des Präsidiums der Strafrechtlichen Abteilung, dass Lehrer H. sämtliche vorinstanzlichen Entscheide nachreichen müsse, ansonsten "die Rechtsschrift unbeachtet bleibt". Aufgrund dieser Verfügung darf davon ausgegangen werden, dass auch das Bundesgericht kein Interesse hat, die Wahrheit zu beurteilen. Anscheinend ist die oberste gerichtliche Instanz nur daran interessiert, die wahrheitswidrigen Akten und die rechtswidrigen Entscheide der beiden Vorinstanzen zu würdigen. Eigentlich müsste das Bundesgericht von Amtes wegen die Entscheide der Vorinstanz anfordern, was gemäss Art. 42 Abs. 5. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) laut telefonischer Auskunft der Bundesgerichtskanzlei aber angeblich nicht der Fall sei. Leider hat die Rekurskammer des Basler Strafgerichts aber nach über einem Jahr noch nicht alle 10 Entscheide ausgefertigt. Lehrer H. erhielt vom Bundesgericht eine Frist, die vorinstanzlichen Entscheide bis am 25.8.09 nachzureichen, ansonsten er seine Beschwerde in Strafsachen vergebens geschrieben haben dürfte. Der Rekurskammer wurde allerdings keine Frist gesetzt. Sie darf weiterhin monatelang an ihren fragwürdigen Entscheiden herumbasteln.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/173.110.de.pdf

Dienstag, 11. August 2009

Lehrer H. gelangt ans Bundesgericht

Am 11.8.06 wurde Lehrer H. von seiner Chefin OS Rektorin Gaby Jenö mittels Strafanzeige wegen angeblicher Drohung vorsätzlich unschuldig kriminalisiert. Zwar hatte Lehrer H. nie jemandem gedroht, trotzdem wurde er einen Tag nach der arglistigen Strafanzeige Jenös bei sich zu Hause von der Antiterror-Einheit "Barrakuda" überfallen und in Handschellen gelegt. Nach einer Nacht in U-Haft versuchte ihm die Staatsanwaltschaft zu unterstellen, er habe seine Chefin mit dem Tod bedroht, was allerdings kläglich scheiterte. Kurz darauf erhielt der engagierte und beliebte Lehrer vom OS Rektorat unter der Mitwirkung von Gaby Jenö, Markus Unterfinger, Ernst Meier und Thomas Baerlocher die Kündigung. Nachdem die Kündigung von der Personalrekurskommission als korrekt befunden wurde, zog Gaby Jenö ihren Strafantrag wegen "Drohung" zurück. Allerdings zog Lehrer H. seinen Rekurs an das Appellationsgericht, wo er obsiegte. Arbeiten durfte der hartnäckige Lehrer nicht jedoch nicht, sondern wurde von Jenö unter Androhung einer weiteren Kündigung genötigt, sich einer psychiatrischen Begutachtung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht zu unterziehen. Damit dürfte sie ihre Kompetenzen aber einmal mehr massiv überschritten haben. Da Lehrer H. keine Lust hatte, sich von einem parteiischen Gutachter abklären zu lassen, folgte unter der Mitwirkung von Gaby Jenö, Markus Unterfinger und Thomas Baerlocher eine weitere rechtswidrige Kündigung, die von der Personalrekurskommission einmal mehr gutgeheissen wurde. Allerdings erhob Lehrer H. auch gegen diesen Entscheid Rekurs beim Appellationsgericht. Der Rekurs ist noch hängig. Da Lehrer H. sich beruflich und privat immer völlig korrekt verhalten hatte, sah er sich gezwungen gegen Gaby Jenö und ihre Helfershelfer Strafanzeige zu erstatten. Allerdings vertuschte die Staatsanwaltschaft und die Rekurskammer des Strafgerichts den massiven Amtsmissbrauch der diversen Staatsfunktionäre vorsätzlich. Die verantwortliche Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz würdigte nicht einmal die stichhaltigen Beweise, die Lehrer H. mittels brisanten Tondokumenten lieferte. Da die Basler Justiz offensichtlich mit der Basler Verwaltung total verfilizt ist, blieb dem konsequenten Lehrer nichts anderes übrig, als gegen die Entscheide der Rekurskammer vor Bundesgericht zu rekurieren. Es wird sich zeigen, ob das Bundesgericht gewillt ist, die eindeutigen Beweise von Lehrer H. rechtmässig zu würdigen.

http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/

http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2009/08/os-rektorin-belastet-sich-selber.html

Dienstag, 4. August 2009

Zahl der IV-Rentner hat sich verdoppelt

Neuste Statistiken bringen bemerkenswerte Einblicke in die Invalidenversicherung. Zum Beispiel: 40 Prozent der Bezüger sind aus psychischen Gründen bei der IV.

Männer über 50 sind die grösste Bezüger-Gruppe. Personen mit tiefem Ausbildungsniveau haben tendenziell ein höheres «IV-Risiko» als Gutausgebildete. Viele Bezüger wurden aus psychologischen Gründen «berentet».

Wie aus den IV-Statistiken hervorgeht, verdoppelte sich die Zahl der IV-Renten von 135'500 im Jahr 1985 auf 298'700 im Jahr 2006. Wegen verschiedener Sparmassnahmen sank sie bis Anfang 2008 wieder auf 294'000.

Die Wahrscheinlichkeit, eine IV-Rente zu beziehen, stieg 1992 bis 2007 von 3,2 auf 5,3 Prozent. Alle Bezüger von IV-Leistungen (also auch von Eingliederungsmassnahmen und dergleichen) zusammengenommen, kam man 2007 auf 490'000 Personen. Das sind rund 50'000 mehr als vor zehn Jahren.

Drei von vier Renten sind Vollrenten

Von den IV-Rentenbezügern lebten 2008 252'000 oder 86 Prozent in der Schweiz, 14 Prozent im Ausland. Drei Viertel davon erhielten ganze Renten (im Monat knapp 1800 Franken), die zugesprochen werden, wenn der Bezüger einen Erwerbsverlust von mindestens 70 Prozent erlitten hat.

54 Prozent aller IV-Rentner in der Schweiz sind Männer. Deren Wahrscheinlichkeit, eine Rente zu beziehen, lag gesamthaft um einen Fünftel höher als jene der Frauen. Kurz vor der Pensionierung bezogen knapp 18 Prozent der Männer, aber nur 12 Prozent der Frauen eine IV-Rente.

In den letzten 10 Jahren ist besonders der Anteil der wegen psychischer Erkrankungen «berenteten» Personen stark gewachsen - von 30 auf knapp 40 Prozent aller Bezüger. Auch die meisten Neurentenbezüger werden wegen «psychischen Gebrechen» berentet.

Ein Drittel sind Ausländer

Rund ein Drittel der IV-Bezüger sind Ausländer. 2007 waren 28 Prozent Staatsangehörige Italiens, der Nachfolgestaaten Jugoslawiens (8 Prozent), Portugals, Spaniens und der Türkei.

Den relativ hohen IV-Rentneranteil vor allem von Personen aus dem früheren Jugoslawien erklärte der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation in erster Linie mit der Tatsache, dass diese Personen überwiegend in unqualifizierten Jobs und auf dem Bau tätig sind. Sie hätten ein bis fünf Mal höheres Invaliditätsrisiko als Personen mit hohem Schulabschluss und Büro-Jobs.

Mittwoch, 22. Juli 2009

Richterin vertuscht Amtsmissbrauch

Ein beliebter und engagierter Lehrer, wird von zahlreichen Staatsfunktionären in zahlreichen Schreiben wahrheitswidrig zum psychisch kranken potentiell gefährlichen Gewalttäter geschrieben. Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz möchte darin keinen Amtsmissbrauch erkennen. Sie betrachtet den Mobbing-Fall Lehrer H. offensichtlich ebenfalls durch die Brille einer parteiischen Staatsfunktionärin, die nicht Recht, sondern Macht spricht.

Mittels Tatsachenverdrehungen, Beschönigungen, Behauptungen und Verkürzungen stellt die Richterin lic. iur. Liselotte Henz den neun Mobbing-Akteuren einen Persilschein aus. Ganz nach Drehbuch wird Lehrer H. auch von ihr nicht im Geringsten ernst genommen und aus einem brisanten Tondokument sogar vorsätzlich verkürzt zitiert:

„Am Ende der Aufnahme, als der Notfallpsychiater ihm eröffnet, er solle in eine Klinik, weist er ihn gar mit den Worten aus dem Haus, es werde ihm jetzt zu blöd, jetzt werde das Spiel ernst.“

Damit möchte die Richterin den Eindruck erwecken, Lehrer H. sei ein unberechenbarer potentieller Gewalttäter, der jeder Zeit ausrasten kann und aus „einem Spiel“ blutigen „Ernst“ machen kann.

In Tat und Wahrheit werden die Äusserungen von Lehrer H. vorsätzlich einmal mehr rechtswidrig verkürzt wiedergegeben. Eine Tonbandaufnahme des Gesprächs mit einem Notfallpsychiater beweist, dass Lehrer H. weder einen Selbstmord, noch ein Blutbad plant, sondern mit juristischen Schritten die Mobbing-Attacken der diversen Staatsfunktionäre abwehren will. Der Original-Ton von Lehrer H. lautet wie folgt:

„Jetzt wird es mir einfach zu blöd, jetzt möchte ich Sie gerne bitten, aus meiner Wohnung zu gehen. Und ganz nett bitte ich Sie. Und ganz ohne Drohung, denn jetzt wird das Spiel für mich ernst und dann ist es kein Spiel mehr, dann geht es nur noch über das Juristische.“

Weshalb zitiert die Richterin den schwer gemobbten Lehrer vorsätzlich verkürzt?

Offensichtlich geht es hier um eine Form von staatlicher Realitätskontrolle, wie sie Orwell in seinem Roman „1984“ vortrefflich beschrieben hat. Dort ist der Staat dazu ermächtigt, mit wahrheitswidrigen Aktenkonstruktionen die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft zu manipulieren. Totalitäre Regierungen nutzen dieses Mittel, um das Volk damit zu beherrschen. Eine kleine Elite herrscht mittels Macht der Lüge über den Rest des Volkes. Das funktioniert nur, wenn auch Richterinnen und Richter bei diesem bösen Spiel mitmachen.

Es ist davon auszugehen, dass auch Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz vorsätzlich massiv ihr Amt missbraucht. In einem Rechtsstaat haben die Richterinnen und Richter nicht die Aufgabe, die Wahrheit zu vertuschen, sondern zu sie zu erkennen und zu benennen. Offensichtlich ist der Kanton Basel- Stadt entweder kein Rechtsstaat, oder die Richterin lic. iur. Liselotte Henz hat eine strafbare Handlung begangen.

Art 312 StGB lautet wie folgt:

„Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.“

Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft und die Rekurskammer werden wahrscheinlich auch das strafrechtlich relevante Vorgehen der Richterin beschönigen und die Fakten so verdrehen, dass der integre Lehrer einmal mehr als gefährlicher Querulant dargestellt wird.

http://www.dieterwunderlich.de/Orwell_1984.htm
http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/5787707/

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