Heutzutage braucht es wenig, um Männer in ihrer Existenz vorsätzlich zu zerstören. Es braucht dazu zwei Frauen, die sich gegenseitig absprechen, eine Staatsanwältin, deren Ziel es ist, möglichst viele Männer zu kriminalisieren und eine Richterin, die auch ohne psychiatrisches Gutachten, den beiden Frauen jedes Wort glaubt. Was wie eine Verschwörung tönt, ist heute am Basler Strafgericht zur Realität geworden.
Über mehrere Monate hinweg soll ein Heimleiter des Vereins Zunamis Sex mit Bewohnerinnern gehabt haben. Der angeklagte Heimleiter des nicht mehr existierenden Basler Vereins Zunamis sieht sich als Opfer einer gross angelegten Verschwörung. Zwei junge Frauen mit Jahrgang 1994 und 1992 werfen dem 38-Jährigen vor, dass er mit ihnen mehrmals diverse sexuelle Handlungen bis und mit Geschlechtsverkehr vollzogen habe. Mit diesen Vorwürfen konfrontiert, sagte er gestern vor dem Basler Strafgericht: «Nein, das stimmt nicht.» Mehr nicht. Bereits in der Einvernahme ging er nicht näher auf die ihm vorgeworfenen Delikte ein. Er kündigte dies für die Hauptverhandlung an. Doch er bricht sein Schweigen nicht. «Das wirft ein miserables Licht auf ihn», klagt Staatsanwältin Eva Eichenberger in ihrem Plädoyer, die dafür bekannt ist, Männer möglichst lange in Untersuchungshaft schmoren zu lassen. Sie wirft dem schweizerisch-deutschen Doppelbürger folgenden Straftatbestand vor: mehrfache sexuelle Handlungen mit Abhängigen und mehrfache Ausnützung eine Notlage. Der Heimleiter zeige weder Einsicht noch Reue. Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine Ausnützung der Höchststrafe: 39 Monate Gefängnis.
Pflichtverteidiger Alexander Sami hingegen plädiert auf Freispruch. Er wirft den Opfern fehlende Glaubwürdigkeit vor, unter anderem da sie aus einem bestimmten Grund in betreuten Wohngruppen lebten: wegen psycho-sozialer Schwierigkeiten. In der gestrigen Verhandlung hat er ein psychiatrisches Gutachten beantragt - und damit eine erste Niederlage erlitten. Das Gericht könne die Glaubwürdigkeit sehr wohl selber einstufen, argumentiert Strafgerichtspräsidentin Kathrin Giovannone.
Die Staatsanwältin hält die beiden Opfer für absolut glaubwürdig. Dafür spreche, dass beide in ihren Aussagen viele Details erwähnten, die für die Beweislage nicht wichtig seien. Zum Beispiel spricht die heute 19-Jährige von einer «Trauerweide», unter der erste sexuelle Avancen stattgefunden hätten. Eine typische Lügnerin hingegen würde allgemein von «Baum» sprechen, argumentiert die Staatsanwältin und gibt damit eine Anleitung für alle Frauen, die in Zukunft gerne Opfer spielen möchten. Als die Gerichtspräsidentin die junge Frau fragt, was heute anders wäre, wäre sie im Juli 2010 nicht in Zunamis eingetreten, drückt sie wie auf Kommando auf die Tränendrüsen: «Ich habe jede Nacht Albträume.» Ob die beiden Frauen den Mann allenfalls verführt haben könnten, da bei den Sexspielen keinerlei Gewalt im Spiel war, scheint weder die Staatsanwältin noch die Richterin zu interessieren. Später meint die Staatsanwältin, dass der Gefühlsausbruch des angeblichen Opfers nicht hysterisch gewirkt habe. Obwohl noch nicht klar ist, ob die junge Frau ihre Schule erfolgreich beenden kann, hat sie bereits eine klare Vorstellung, was sie werden will: Sozialpädagogin oder Lehrerin.
Auch der angebliche Täter möchte auf diesem Gebiet tätig bleiben: «Das ist meine Berufung.» Eines seiner raren Geständnisse vor dem Strafgericht erschwert dies aber: «Ja, ich habe keine Diplomarbeit abgegeben.» Der Mann hat sich gegenüber dem Basler Erziehungsdepartement als Sozialpädagoge ausgegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch in zwei hängigen Verfahren gegen ihn: wegen Urkundenfälschung und Vermögensdelikten in Zusammenhang mit Zunamis. Der Angeklagte wurde bereits früher wegen Vermögens- und Betäubungsmitteldelikten verurteilt. Ein letztes Mal soll er, laut Eichenberger, seine kriminelle Energie im Waaghof demonstriert haben: Er soll versucht haben, illegal Akten zu kopieren. In Wirklichkeit liess die willkürlich agierende Staatsanwältin den Angeschuldigten die Akten, trotz Akteneinsichtsrecht, nicht kopieren. Dass ein Mann, der zu seiner Verteidigung die Akten kopieren möchte „narzisstisch und grössenwahnsinnig“ sein soll, ist für Menschen mit gesundem Rechtsempfinden nur schwer nachvollziehbar. Die Ansichten von Staatsanwältin Eva Eichenberger sind bekanntlich nicht immer leicht verständlich.
Der Heimleiter des Vereins Zunamis ist heute Morgen vom Basler Strafgericht zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 2.75 Jahre und einer Geldstrafe von mehreren zehntausend Franken verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige während seiner Tätigkeit zwei Bewohnerinnen über mehrere Monate sexuell missbraucht hatte. Der Tatbestand der mehrfachen sexuellen Handlung mit Abhängigen und mehrfacher Ausnützung der Notlage sei vollumfänglich erfüllt, befand das Gericht.
http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/ist-eines-der-maedchen-schwanger-von-ihm-170392
http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/blaulicht/verurteilung-eines-heimleiters-wirft-fragen-zum-erziehungsdepartement-auf-117539106
Supervisor - 15. Dez, 11:48