Willkür am Bundesgericht
Mit Urteil vom 23. November 2009 stützt die strafrechtliche Abteilung unter Mitwirkung von Bundesrichter Favre (Präsident), Bundesrichter Schneider, Bundesrichter Mathys und Gerichtsschreiber Monn die unhaltbaren Entscheide der Basler Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Gaby Jenö und Konsorten. Der Kläger Lehrer H. wird von den Herren Bundesrichter systematisch nicht im geringsten ernst genommen. Die Tatsache, dass Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö als potentieller Selbstmörder und Amokläufer vorsätzlich verleumdet worden ist, stellt für die Herren Bundesrichter keine strafbare Handlung dar. Die Bundesrichter tischen wieder die selben Lügen auf, mit der schon die Vorinstanz den Beschwerdeführer ins Abseits stellen wollte:
"Die Vorinstanz stellt im Zusammenhang mit der Strafanzeige fest, der Beschwerdeführer habe selber eingeräumt, dass seine Chefin seine Äusserungen durchaus als bedrohlich habe empfinden können."
Tatsache ist: Chefin Gaby Jenö hatte Lehrer H. schon als angeblich drohenden psychisch kranken Lehrer dargestellt, bevor sich H. gegenüber einer Kollegin zum Mobbingfall Tschanun äusserte.
Claudia Gass, die Teamkollegin von Lehrer H. äusserte sich während der Befragung durch die Staatsanwaltschaft unmissverständlich:
"Er (Lehrer H.) hat nie erzählt, dass Günther Tschanun Leute erschossen hat und er das auch machen würde."
Dass die Staatsanwaltschaft, die Rekurskommission und das Bundesgericht diese wichtige Zeugenaussage systematisch vorsätzlich totschweigen, beweist klar, dass Lehrer H. von den staatlichen Organen systematisch gemobbt wird. Wenn auch Bundesrichter Ursache und Wirkung vorsätzlich verdrehen und brisante Zeugenaussagen vorsätzlich totschweigen, muss davon ausgegangen werden, dass die behördliche Arroganz der Macht im angeblichen "Rechtsstaat" Schweiz endgültig die Oberhand gewonnen hat. Die befangenen Bundesrichter halten sich strikte an das Drehbuch der staatlichen Mobbing-Truppe und klammern sämtliche Beweise, die gegen Gaby Jenö sprechen, vorsätzlich aus. Einmal mehr suchen die Behörden nicht die Wahrheit, sondern pervertieren diese vorsätzlich in ihr Gegenteil. Mit den üblichen bundesrichterlichen Floskeln wird die sorgfältig erstellte Beschwerde amtlich abgewürgt:
"Es kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführer in Bezug auf die Strafanzeige seiner Chefin tatsächlich Opfer im Sinne von Art. 1 OHG ist. Aber jedenfalls ist auf die Beschwerde, soweit sie die übrigen Beschuldigten betrifft, von vornherein nicht einzutreten, da der Beschwerdeführer insoweit nicht geltend macht, er sei Opfer im Sinne des OHG".
Es ist klar erkennbar, dass die Bundesrichter die Aussagen von Lehrer H. anlässlich seiner zahlreichen Strafanzeigen nicht ein einziges Mal ernst nehmen und nur die verdrehte Version der Vorinstanz berücksichtigen:
"Wenn man demgegenüber von der Vorinstanz willkürfrei festgestellten Sachverhalts ausgeht, ist die die Einstellung des Verfahrens gegen die Chefin wegen Amtsmissbrauchs nicht zu beanstanden."
Obwohl das Bundesgericht sich rechtswidrig nur mit dem von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertuschten Amtsmissbrauch von Gaby Jenö befasst, werden dem Beschwerdeführer Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 4000.-- auferlegt.
Das Bundesgerichtsurteil ist ein Skandal und beweist, dass bundesrichterliche Rechtsprechung in der Schweiz immer mehr zur willkürlichen Machtdemonstration pervertiert: Behörden können in der Schweiz offensichtlich schalten und walten, wie sie wollen. Sie dürfen auch strafbare Handlungen ausführen, wenn sie einen selbstständig denkenden Bürger vorsätzlich fertig machen wollen. Die Gewaltenteilung in der Schweiz ist definitiv ein Märchen. Die Arroganz der Macht herrscht über das ahnungslose Volk. Nur wer mit den Mühlen dieses Systems in Berührung gekommen ist, weiss, dass die Schweiz ein Pseudo-Rechtsstaat ist.
http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/
http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/10/lehrer-h-behordenmobbing-opfer.html
http://verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/10/22/schwere-vorwurfe-gegen-os-rektorin-gaby-jeno/
"Die Vorinstanz stellt im Zusammenhang mit der Strafanzeige fest, der Beschwerdeführer habe selber eingeräumt, dass seine Chefin seine Äusserungen durchaus als bedrohlich habe empfinden können."
Tatsache ist: Chefin Gaby Jenö hatte Lehrer H. schon als angeblich drohenden psychisch kranken Lehrer dargestellt, bevor sich H. gegenüber einer Kollegin zum Mobbingfall Tschanun äusserte.
Claudia Gass, die Teamkollegin von Lehrer H. äusserte sich während der Befragung durch die Staatsanwaltschaft unmissverständlich:
"Er (Lehrer H.) hat nie erzählt, dass Günther Tschanun Leute erschossen hat und er das auch machen würde."
Dass die Staatsanwaltschaft, die Rekurskommission und das Bundesgericht diese wichtige Zeugenaussage systematisch vorsätzlich totschweigen, beweist klar, dass Lehrer H. von den staatlichen Organen systematisch gemobbt wird. Wenn auch Bundesrichter Ursache und Wirkung vorsätzlich verdrehen und brisante Zeugenaussagen vorsätzlich totschweigen, muss davon ausgegangen werden, dass die behördliche Arroganz der Macht im angeblichen "Rechtsstaat" Schweiz endgültig die Oberhand gewonnen hat. Die befangenen Bundesrichter halten sich strikte an das Drehbuch der staatlichen Mobbing-Truppe und klammern sämtliche Beweise, die gegen Gaby Jenö sprechen, vorsätzlich aus. Einmal mehr suchen die Behörden nicht die Wahrheit, sondern pervertieren diese vorsätzlich in ihr Gegenteil. Mit den üblichen bundesrichterlichen Floskeln wird die sorgfältig erstellte Beschwerde amtlich abgewürgt:
"Es kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführer in Bezug auf die Strafanzeige seiner Chefin tatsächlich Opfer im Sinne von Art. 1 OHG ist. Aber jedenfalls ist auf die Beschwerde, soweit sie die übrigen Beschuldigten betrifft, von vornherein nicht einzutreten, da der Beschwerdeführer insoweit nicht geltend macht, er sei Opfer im Sinne des OHG".
Es ist klar erkennbar, dass die Bundesrichter die Aussagen von Lehrer H. anlässlich seiner zahlreichen Strafanzeigen nicht ein einziges Mal ernst nehmen und nur die verdrehte Version der Vorinstanz berücksichtigen:
"Wenn man demgegenüber von der Vorinstanz willkürfrei festgestellten Sachverhalts ausgeht, ist die die Einstellung des Verfahrens gegen die Chefin wegen Amtsmissbrauchs nicht zu beanstanden."
Obwohl das Bundesgericht sich rechtswidrig nur mit dem von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertuschten Amtsmissbrauch von Gaby Jenö befasst, werden dem Beschwerdeführer Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 4000.-- auferlegt.
Das Bundesgerichtsurteil ist ein Skandal und beweist, dass bundesrichterliche Rechtsprechung in der Schweiz immer mehr zur willkürlichen Machtdemonstration pervertiert: Behörden können in der Schweiz offensichtlich schalten und walten, wie sie wollen. Sie dürfen auch strafbare Handlungen ausführen, wenn sie einen selbstständig denkenden Bürger vorsätzlich fertig machen wollen. Die Gewaltenteilung in der Schweiz ist definitiv ein Märchen. Die Arroganz der Macht herrscht über das ahnungslose Volk. Nur wer mit den Mühlen dieses Systems in Berührung gekommen ist, weiss, dass die Schweiz ein Pseudo-Rechtsstaat ist.
http://lehrermobbing.swissblog.ch/2009/08/09/lehrer-h-gelangt-ans-bundesgericht/
http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/10/lehrer-h-behordenmobbing-opfer.html
http://verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/10/22/schwere-vorwurfe-gegen-os-rektorin-gaby-jeno/
Supervisor - 27. Nov, 12:02